Neues Deutschland: Langer Arm

Das Bundesverwaltungsgericht findet es in Ordnung,
dass der Verfassungsschutz jahrelang umfassend Daten über den
LINKE-Politiker Bodo Ramelow sammelte. In dem gestrigen
Revisionsverfahren ging es wider Erwarten nicht so sehr um den
Einzelfall Ramelow; es ging vor allem um die LINKE als gesamte
Partei. Weil diese im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen
stehe, könne man über ihre Mitglieder Dossiers anlegen. Das ist die
Essenz des Urteils.

Damit haben die obersten Verwaltungsrichter wie schon ihre
Juristenkollegen in den vorhergehenden Instanzen nicht in der Sache
Ramelow entschieden – trotz anderslautender Behauptungen. Sie haben
Ramelow nicht wegen konkreter persönlicher Ansichten oder Taten,
sondern pauschal wegen seiner Arbeit in der LINKEN zur
geheimdienstlichen Beobachtung freigegeben. Das heißt faktisch: So
ziemlich jeder Funktionär und jedes Mitglied der Partei dürften auf
dieser Grundlage überwacht werden.

Dass es dabei eher nicht um Gefahren für die Demokratie geht,
machte der Anwalt des Verfassungsschutzes dankenswerterweise
überdeutlich. Wenn er Spitzelaktionen gegen die LINKE etwa mit deren
Ablehnung von Joachim Gauck als Bundespräsident rechtfertigt, dann
zeigt das nur eins: Der Geheimdienst macht sich willfährig zum langen
Arm parteipolitischer Interessen. Und hat keine Hemmungen, das offen
zu demonstrieren. Hier liegt eine reale Gefahr für die Demokratie.

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