Neuer Glücksspielstaatsvertrag: BFW fordert Nachbesserung für Logistikimmobilien – verfassungsrechtlich bedenklicher Eigentumseingriff für Vermieter von Autohöfen

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und
Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten
Immobilienwirtschaft, warnt vor einer endgültigen Verabschiedung des
Glückspielstaatsvertrages am 9. Juni. „Der Entwurf sieht eine
Eindämmung von Spielotheken vor. Für die Autobahn-Raststätten in
Deutschland bedeutet dies allerdings eine Vernichtung der
LKW-Parkplätze. Wir fordern daher eine Nachbesserung für dieses
spezielle Segment der Logistikimmobilien, um nicht einen
verfassungsrechtlich bedenklichen Eigentumseingriff vorzunehmen“,
erklärt BFW-Bundesgeschäftsführerin Ira von Cölln.

Autohöfe investierten viel Geld in LKW-Parkplätze, die sie bislang
durch den Betrieb der Spielhallen querfinanziert haben. Der
vorliegende Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages führe
dazu, dass bereits geplante Autohöfe und zu planende Gewerbeflächen
an Autohöfen nicht mehr den Refinanzierungsspielraum für die
Schaffung von LKW-Parkplätzen haben wie in der Vergangenheit. Ein
rückwirkender Lizenzentzug des Spielhallenbetriebs an Autobahnen und
Raststätten innerhalb von 5 Jahren – wie es der neue
Glückspielstaatsvertrag vorsehe – führe zu einem massiven Eingriff in
das Eigentum, betont die BFW-Bundesgeschäftsführerin.

Verfassungsrechtliche Zweifel hat der BFW vor allem aus zwei
Gründen: Erstens werde mit der Stichtagsregelung (neues Recht gilt
bereits ab April 2011) in laufende Spielhallenentwicklungen und
erteilte Genehmigungen eingegriffen. Der Staat erkläre rückwirkend
Genehmigungen für (nach einem Jahr) unwirksam. Dies könnte gegen das
„Rückwirkungsverbot“ verstoßen. Zweitens werde die Zulassung von
Spielhallen an Voraussetzungen geknüpft, die für viele bestehende
Hallen nicht mehr erfüllbar sind. Der Staat gestalte damit das
Eigentum (Art. 14 GG) so aus, dass bestehende Hallen nicht mehr
betrieben werden könnten. Dies könnte gegen die Eigentumsgarantie
verstoßen, da solche Ausgestaltungen des Eigentums entschädigungslos
nicht zulässig sein dürften. Hier würden die Eigentumsrechte
gewerblicher Investoren verfassungsrechtlich höchst bedenklich
verletzt.

„Angesichts des steigenden Verkehraufkommens ist es höchst
fraglich, ob ein solcher Eingriff in den Gewerbeimmobilienmarkt
richtig ist. Rechtssicherheit und langfristige Rahmenbedingungen sind
für zukunftsfähige Investitionen in den Wirtschaftsstandort
Deutschland von Bedeutung, zumal bis zur Ahndung von unzulässigen
Eigentumseingriffen durch das Bundesverfassungsgericht regelmäßig
soviel Zeit vergeht, dass die entstandenen Schäden kaum noch
kompensierbar sind“, erklärt von Cölln.

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