Neue Vorwürfe gegen Justizminister Bamberger „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“, heute, 13.1.2011, 20.15 Uhr im SWR Fernsehen

Gegenüber dem SWR-Politikmagazin „Zur Sache
Rheinland-Pfalz!“ hat sich Hans-Josef Graefen, der im
Besetzungsverfahren um die Stelle des Präsidenten des
Oberlandesgerichtes Koblenz der unterlegene Bewerber war, über
Details des Verfahrens geäußert. Justizminister Heinz Georg Bamberger
habe ihm vorgeschlagen, auf seine Bewerbung als Präsident des
Koblenzer Oberlandesgerichtes zu verzichten. Graefen sagte: „Ich
selbst wurde dann am 7. Februar ins Justizministerium gebeten. Hier
fragte mich der Justizminister in Anwesenheit der Staatssekretärin,
ob ich mir vorstellen könnte, meine Bewerbung zurückzunehmen. Und er
dann einen anderen Bewerber, wie er sagte, einen
Kompromisskandidaten, dem Ausschuss zur Wahl vorschlagen wolle. Ich
erklärte, dass mir diese Frage und die damit verfolgte Intention
nicht nachvollziehbar sei. Wenn er bisher davon ausgegangen sei, dass
Herr Bartz und ich die beiden am besten geeigneten Bewerber seien,
dann sei es unter dem Gesichtspunkt der Bestenauslese unverständlich,
jetzt einen dritten Bewerber ins Spiel zu bringen. Deshalb habe ich
auch erklärt, dass ich meine Bewerbung selbstverständlich aufrecht
erhalte und nicht zurücknehme.“

Auf Anfrage äußert sich das rheinland-pfälzische Justizministerium
zu diesem Sachverhalt schriftlich: „Es handelt sich, wie bei
Personalentscheidungen üblich, um einen vertraulichen Vorgang.
Details wurden bereits am 8.3.2007 im Rechtsausschuss des Landtags in
vertraulicher Sitzung dargelegt.“

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sieht Thomas Edinger,
Vorsitzender des Richterbundes Rheinland-Pfalz, die Voraussetzungen
erfüllt, die Justizminister Bamberger selbst für einen Rücktritt
genannt hat. Im November hatte Heinz Georg Bamberger in der
„Allgemeinen Zeitung“ erklärt, die Notwendigkeit seines Rücktrittes
sei nur gegeben, wenn sein Ministerium sich „grob fahrlässig oder
schuldhaft“ verhalten hätte. Dem SWR-Politikmagazin „Zur Sache
Rheinland-Pfalz!“ sagte Thomas Edinger: „Die Formulierung des
Bundesverwaltungsgerichts –dem Justizminister musste bekannt sein,
dass er die Ernennung noch nicht vornehmen durfte–, kann juristisch
nur so gesehen werden, dass darin grobe Fahrlässigkeit gesehen wird
und ein schuldhaftes Verhalten.“ Justizminister Bamberger erklärte
dagegen gegenüber „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“: „Ich habe das
möglicherweise gesagt. Aber ich bin nach wie vor der Meinung, dass
hier keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und dass auch kein
Verschulden vorliegt.“

Justizminister Bamberger steht unter Druck, weil er bei der
Regelung seiner eigenen Nachfolge als früherer Präsident des
Koblenzer Oberlandesgerichtes laut BVerwG-Urteil vom 4. November 2010
die Grundrechte des unterlegenen Bewerbers Hans-Josef Graefen
verletzt hat. Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass die
Gewährung wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutzes verhindert
wurde, indem Graefen die Möglichkeit genommen wurde, vorläufigen
Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht einzuholen. Der
Justizminister hätte dieses Verfahren erst abwarten müssen. Außerdem
seien die Erwägungen, auf die die Auswahlentscheidung beruhe,
fehlerhaft. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ernennung von Ralf
Bartz deshalb aufgehoben.

Zitate sind frei bei Quellenangabe „SWR-Politikmagazin –Zur Sache
Rheinland-Pfalz!–„.

Bei Fragen können Sie sich an Ina-Gabriele Barich, Redaktion „Zur
Sache Rheinland-Pfalz!“, Tel.: 06131/929-3835 wenden.