Neue Vergabeverordnung veröffentlicht und neue VOB 2012, sowie VSVgV in Kraft

Neue Vergabeverordnung veröffentlicht und neue VOB 2012, sowie VSVgV in Kraft
Das neue Vergaberecht
 

Mit diesem Erlass in Verbindung mit der 6. Änderungsverordnung zur Vergabeverordnung (VgV) (BGBl. v. 18.07.2012, S. 1508) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit VSVgV (BGBl. v. 18.07.2012, S. 1509) treten die Abschnitte 1 bis 3 der VOB 2012 – Teil A in Kraft und können bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen seit dem 19.07.2012 angewendet werden.

Neben redaktionellen Korrekturen im Abschnitt 1 der VOB/A wurde der zweite Abschnitt komplett überarbeitet. Hierbei wurden nicht nur die Basis- und a-Paragrafen zusammengeführt, sondern auch inhaltlich einige Änderungen vorgenommen.

In der Praxis besonders bedeutsam ist die inhaltliche Änderung bezüglich der Zulassung von Nebenangeboten: Bisher waren Nebenangebote grundsätzlich zulässig, nun sind sie grundsätzlich unzulässig. Auch zu beachten sind geänderte Fristregelungen. Völlig neu geschaffen wurden darüber hinaus Abschnitt 3 der VOB/A, sowie die VSVgV.

Der bei der Forum Verlag Herkert GmbHerschienene Praxisratgeber „Das neue Vergaberecht – Aktuelle Vorschriften für Ausschreibung, Angebot und Vergabe bei öffentlichen Aufträgen nach VOB, VOL und VOF“ enthält neben unentbehrlichem Grundsatzwissen praxisgerecht aufbereitet alle wichtigen Neuerungen.

Schritt-für-Schritt-Anleitungen – von der Bedarfsfeststellung bis zum Zuschlag – helfen dabei, jede Verfahrensstufe nach der entsprechenden Vergabe- und Vertragsordnung reibungslos, schnell und rechtssicher abzuwickeln. Informationen zum Rechtsschutz und Erläuterungen zu den Vertragsbedingungen zeigen Auftraggebern und Bietern ihre jeweiligen Möglichkeiten auf. Arbeitshilfen auf CD-ROM, Rechtsprechung und die aktuellen Fassungen der Vorschriften runden das Werk ab.

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