Neue Richtlinie für Immobiliendarlehen: Senioren fallen durchs Raster / Jeder Dritte ab 70 Jahren hat kein Vermögen außer der Immobilie

Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
in Deutschland trifft vor allem Senioren mit Wohneigentum. Aufgrund
der niedrigeren Einkommen im Rentenhalter werden Eigentümer noch
seltener als bisher an Geld von der Bank kommen. Denn die Immobilie
tritt nun als Sicherheit bei der Kreditvergabe erheblich gegenüber
der Einkommenssituation zurück.

Größere Instandhaltungen oder altersgerechter Umbau werden unter
diesen Umständen für eine große Zahl von Menschen im Rentenalter kaum
noch zu stemmen sein. Ein Drittel kann zudem nicht auf Erspartes
zurückgreifen, um Renovierungen zu finanzieren – außer der Immobilie
besitzen diese Eigentümer kein weiteres Vermögen, wie eine Studie der
Deutschen Leibrenten AG in Zusammenarbeit mit dem Institut für
Versicherungswissenschaften der Universität Köln zeigt. Auch der
Ausweg, aus Haus oder Wohnung über eine sogenannte umgekehrte
Hypothek Liquides zu gewinnen, könnte nach den neuen Kriterien zur
Kreditvergabe erheblich erschwert werden.

„Seit diesem Frühsommer sind immobilienbezogene Kredite an
Senioren noch schwieriger geworden. Das gilt selbst dann, wenn das
Haus oder die Wohnung bereits abbezahlt ist und der Wert der
Immobilie die gewünschte Kredithöhe weit übersteigt“, sagt Friedrich
Thiele, Vorstand der Deutschen Leibrenten AG. „Gerade älteren
Eigentümern, die Kredite für die Instandhaltung oder barrierefreie
Umbauten benötigen, ist der Weg zum Kreditinstitut durch die neue
Richtlinie verbaut worden.

Das Haus oder die Wohnung zu verkaufen kommt für neun von zehn
Menschen im Rentenalter jedoch nicht in Frage. Sie wollen die
vertraute Umgebung auf keinen Fall verlassen.

Eine Option, verfügbares Einkommen aus seiner Immobilie zu
gewinnen, ohne ausziehen zu müssen, ist ein Leibrentenvertrag. Dabei
wird das Haus oder die Wohnung verkauft und die Senioren erhalten im
Gegenzug eine monatliche Rentenzahlung sowie ein lebenslanges
mietfreies Wohnrecht – beides wird notariell beurkundet und im
Grundbuch eingetragen. Um die Instandhaltung kümmert sich der Käufer,
vergleichbar einem Vermieter.

Die Grundlage für die Ermittlung der Leibrente bildet der Wert der
Immobilie. In die Berechnung der monatlichen Zahlungen fließen zudem
Alter und Geschlecht des Immobilieneigentümers, der Wert des
lebenslangen Wohnrechts und die Kosten für die
Immobilienbewirtschaftung mit ein. Eine Mindestlaufzeit sorgt dafür,
dass Rentenzahlungen auch vererbt werden können, sollte der Verkäufer
schon kurz nach Vertragsabschluss sterben.

Generell gilt: Je älter die Senioren, desto höher die monatliche
Rente. Die Leibrente eignet sich für Menschen ab einem Alter von 70
Jahren und zwar für Einzelpersonen und Paare gleichermaßen. Über
diesen Weg werden seniorengerechte Umbauten im eigenen Heim dann doch
wieder finanzierbar und möglich.

Beispielrechnung Leibrente

– Paar (beide 75 Jahre)
– Wert des Eigenheims: EUR 250.000
– Wert des Wohnrechts: EUR 800,-/pro Monat
– Monatliche Leibrente: EUR 650,-/pro Monat

Gesamtwert der Leibrente: EUR 1.450,-/pro Monat

Grafiken und Bildmaterial finden Sie unter folgendem Link:
http://deutsche-leibrenten.de/category/pressemitteilungen/

Ãœber die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG –
www.deutsche-leibrenten.de

Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG bietet Senioren die
Möglichkeit, ihre Immobilie zu verkaufen, ohne aus dem Eigenheim
ausziehen zu müssen. Die Verkäufer bekommen – notariell abgesichert
und im Grundbuch verankert – ein lebenslanges mietfreies Wohnrecht
und eine monatliche Rente. Sitz des Unternehmens ist Frankfurt/Main.
Management und Kapitalgeber der Deutschen Leibrenten Grundbesitz AG
verfügen über jahrzehntelange Expertise im deutschen
Wohnimmobilienmarkt mit einem Schwerpunkt im Bereich der
börsennotierten Kapitalgesellschaften.

Pressekontakt:
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