Neue OZ: Kommentar zum Urteil zu Arbeitszimmern

Schallende Ohrfeige

Dieses Urteil ist eine weitere schallende Ohrfeige für den
Gesetzgeber. Wie schon im Fall der als verfassungswidrig gekippten
neuen Pendlerpauschale und der falsch berechneten Hartz-IV-Sätze
drängen die Karlsruher Richter nun auch beim Thema Arbeitszimmer auf
eine Korrektur.

Aufs Neue wird damit eine bedenkliche Entwicklung offengelegt:
Allzu viele Gesetze werden in Berlin mit heißer Nadel gestrickt.
Sogar Grundrechte wie im aktuellen Fall das Gebot der
Gleichbehandlung aller Bürger bleiben dabei auf der Strecke.

Peinlich auch die an Deutlichkeit nicht zu überbietende erneute
Feststellung der Richter, das Ziel der Einnahmenverbesserung reiche
als Begründung für neue Steuerregeln nicht aus. Mit anderen Worten:
Die immer häufiger zu beklagende Politik nach Kassenlage hat ihre
Grenzen. Der Gesetzgeber darf sein Blickfeld nicht zu stark verengen
und muss deutlich mehr handwerkliche Qualität entwickeln. Ansonsten
riskiert er, immer wieder vor die Wand zu laufen und noch mehr
Vertrauen in der Bevölkerung zu verlieren.

Hinzu kommt, dass nun erhebliche Steuermindereinnahmen drohen. Das
heißt: Die aktuelle Spardebatte wird noch heftiger werden, als bisher
schon zu erwarten war.

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