Noch viel zu klären
Die Verfassungsrichter haben die Politik vor eine schwer lösbare
Aufgabe gestellt: Sie sollen bis Jahresende die Hartz-IV-Regelsätze
für Kinder neu berechnen. Die Bildungs-Chipkarte nach dem Vorbild der
Stadt Stuttgart ist darauf eine Antwort, aber sicher nicht die
perfekte Lösung.
Auch wenn manches Detail noch unausgereift ist, sollte die Idee –
wie so viele neue Vorstöße von Politikern – generell zunächst einmal
nicht zerredet werden. Besser wäre es, an dem Modell zu feilen und es
zu verbessern.
Denn vor der Umsetzung der Bildungs-Chipkarte türmen sich noch
enorm viele Probleme auf, technische wie praktische und finanzielle.
Nötig wären für die Einführung teure Lesegeräte, von deren
Anschaffung anfangs am meisten die Herstellerfirmen profitieren
würden. Zudem zeigen die Erfahrungen mit entsprechenden Karten in
Stuttgart, dass bei den Kindern zwar Schwimmbäder gefragt sind, aber
nur in geringem Maße die Musikschulen und die Sportvereine.
Dennoch: Mithilfe der Bildungs-Chipkarte würde es gelingen, die
Eltern unter den Hartz-IV-Empfängern nicht zu bevormunden. Zugleich
würde verhindert, dass manche das Geld sachfremd ausgeben und nicht
für ihren Nachwuchs.
Damit sich niemand diskriminiert fühlt, wäre es nötig, alle Kinder
damit auszustatten. Das allerdings führt zu hohen Kosten. Ursula von
der Leyen muss also noch viel klären, bevor sie tatsächlich die
Chipkarte einführt.
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