Der nächste Vorwand
Hier lohnt es sich, genau hinzusehen. Denn so löblich das Anliegen
ist, Urheberrechte, Ideen, Produkte, Eigentum aller Art auch im
Internet zu schützen, so sicher wird das multinationale ACTA-Abkommen
diesen Zweck nicht erfüllen.
Mal abgesehen von der technischen Machbarkeit umfassender
Kontrollen im schier unendlichen Netz, werden gewisse Hürden
definitiv nicht zu nehmen sein. Ausgerechnet in dem als Gratis- und
Selbstbedienungsmedium gewachsenen Internet eine hohe Zahlungsmoral
zu verankern gleicht der Quadratur des Kreises. Jede zu definierende
Grenze, von der an die elektronische Aneignung fremden Eigentums
Strafe nach sich zieht, schafft neue Probleme. Fehlt sie, muss jeder,
der zum Beispiel kostenpflichtige Musik ohne Bezahlung auf sein
Endgerät lädt, belangt werden. Wie soll das gehen? Werden solche
Grenzen aber gezogen – wie bei Drogen, wo es eine geduldete Menge für
den Eigenbedarf gibt -, fängt die Willkür an: Wie groß dürfte denn
ein akzeptabler Tagesvorrat an geklauten Musiktiteln sein?
Generell bildet die Durchsetzbarkeit die größte Hürde. Soll ACTA
greifen, setzt das einen aberwitzigen Schnüffelaufwand voraus. Das
nährt den Verdacht, dass nach der Terroristenabwehr nun das
Urheberrecht zum nächsten Vorwand werden soll, Bürger über alle
Grenzen von Verfassungsmäßigkeit und Anstand hinaus auszuspähen.
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