Neue OZ: Kommentar zu Energiesparlampen

Der Eselei zweiter Akt

Es ist zwar ein Stück aus dem Tollhaus. Aber die EU bleibt
entschlossen, es in allen Akten durchzuspielen. So wird demnächst
auch die 75-Watt-Glühbirne verboten; Energiesparlampen schaffen wie
bereits für den 100-Watt-Kolben Zwangsersatz.

Ausgerechnet die. Zu Recht prangern Verbraucherschützer an, dass
eine Litanei von Leistungs- und Schadstoffbeschreibungen auf der
Verpackung den Käufer verwirrt. Notwendig gemacht unter anderem durch
den Quecksilbergehalt solcher Lampen, der eine Entsorgung als
Sondermüll erzwingt.

Selbstverständlich ohne dass ein Rücknahmesystem verfügbar wäre,
das diesen Namen verdient. Mit den grotesken Folgen, dass vor der
Entsorgung mitunter eine lange Autofahrt liegt und dass selbst im
mülltrennversessenen Deutschland sieben von zehn verbrauchten
Energiesparlampen im Hausmüll landen.

Bevor nun auch die Glühbirnen in den gängigsten Leistungsklassen
verboten werden, wäre es daher Zeit, diese Eselei zu stoppen. Die
Alternative zur Energiesparlampe, ihren Giften und womöglich
gesundheitsschädigenden Lichtarten ist in Form der Leuchtdiode schon
fast in Griffweite. Aber auf deren Marktreife zu warten hieße, erst
einmal auf politisches Rampenlicht zu verzichten. Offenbar glauben zu
viele Verantwortliche in Kommission und Parlament der EU, sich so
viel Vernunft nicht leisten zu können.

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