Neue OZ: Kommentar zu Demonstrationen / Extremismus

Fatales Urteil

Wenn das Praxis würde, was das Verwaltungsgericht Hannover im Fall
Bad Nenndorf entschieden hat, dann gute Nacht!

Die Konsequenz wäre verheerend: Neonazis könnten
propagandaträchtig durch die Straßen marschieren – und kein
rechtschaffener Bürger dürfte protestieren oder sich gar dem braunen
Mob in den Weg stellen. Eine unerträgliche Perspektive, die alle
Bemühungen konterkariert, rechtsextremen Feinden der Demokratie den
Nährboden zu entziehen.

Dass es überhaupt zu einem solch fatalen Richterspruch kommen
konnte, hat aber wohl auch mit dem Verhalten der Behörden im Vorfeld
der Veranstaltung zu tun. Offenbar wurde versucht, den bequemsten Weg
zu gehen und mit einer konstruiert wirkenden Begründung sowohl die
Nazi-Kundgebung als auch die Gegendemonstration zu untersagen.
Einfach den „polizeilichen Notstand“ auszurufen, weil
DFB-Pokal-Spiele und andere Veranstaltungen zu viele Einsatzkräfte
binden würden, ist wenig überzeugend. Das wird auch dem verbrieften
Recht auf Demonstration nicht gerecht.

Man kann nur hoffen, dass in der womöglich noch bis heute
andauernden Auseinandersetzung vor den Gerichten letztlich die
Genehmigung für die Nazis und das Verbot für die Gegendemo keinen
Bestand haben. Das wäre die allerschlimmste Variante.

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