Neue OZ: Kommentar zu Afghanistan / Bundeswehr / Kundus / Entschädigung

Gegen das böse Blut

Die Bundeswehr ist nicht als Besatzungsmacht in Afghanistan. Und
schon gar nicht, um „afghanisches Blut billig zu handeln“ – wie es
ein früherer Minister dieses Landes in niederträchtigster Weise
ausgedrückt hat. Sie ist dort aber auch nicht bloß als bewaffnetes
Hilfswerk unterwegs.

Wie lässt sich also der auf deutsche Initiative erfolgte
Luftangriff auf zwei durch Taliban entführte Lastwagen fair bewerten?
Wie die Finanzhilfe, die Deutschland an Hinterbliebene von damals
Getöteten und Verletzte zahlen wird? Aufschluss geben die
UNO-Resolutionen, die den Auftrag der Bundeswehr definieren: die
Rückkehr der Taliban an die Macht und die Rückbildung Afghanistans
zur Brutstätte eines weltweit wirksamen Terrorismus verhindern.

Das schließt kriegerische Gewalt ausdrücklich ein. In einem Kampf,
in dem eine Seite die Zivilbevölkerung als Tarnung missbraucht,
trifft diese Gewalt Unbeteiligte unweigerlich in hohem Maße. Das
schafft böses Blut und ist doch kaum zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund setzt die Bundesregierung ein klares
Zeichen. Sie zahlt keine Entschädigung, denn dazu hat sie keinerlei
Grund. Ihr Geld signalisiert aber Mitgefühl mit den Geschundenen
dieses Krieges. Dabei wird noch nicht einmal hinterfragt, wer von den
damals Bombardierten Täter, wer Opfer war. So sieht eine humanitäre
Geste aus.

Einer Regierung, der in ihrer Afghanistanpolitik wenig gelingt,
ist daher zu attestieren: In diesem Fall hat sie genau das Richtige
getan.

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