Neue Markenüberwachung im Hinblick auf Domainregistrierungen bei ICANN eingerichtet!

Neue Markenüberwachung im Hinblick auf Domainregistrierungen bei ICANN eingerichtet!
Rechtsanwältin Daniela Wagner LL.M.
 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), die internationale Vergabestelle für Domains, seit dem 26. März 2013 nunmehr über eine Clearingstelle Markeninhabern die Möglichkeit bietet, durch Hinterlegung eines entsprechenden Antrages, Ihre Marken gegen missbräuchliche Verwendung seitens Dritter in neuen Top-Level-Domains zu schützen.

Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Markenrechte durch Hinterlegung eines solchen Antrages rechtzeitig vor Domaingrabbern zu schützen. Nach Hinterlegung eines Antrages werden Sie künftig als Markeninhaber über Domainregistrierungen Dritter informiert, die Ihre Marke enthalten. Gleichzeitig wird jeder Domainanmelder über Ihre bereits registrierte Marke informiert, so dass Rechtsverletzungen frühzeitig vermieden werden können.

Darüber hinaus gibt Ihnen der Antrag die Möglichkeit, neue Top-Level-Domains privilegiert zu registrieren, da Sie frühzeitig über neue Top-Level-Domains informiert werden und diese in einer vorgezogenen Anmeldephase (sog. Sunrise Period) vor der breiten Öffentlichkeit registrieren können.

Im Gegensatz zur der üblichen Marken- und Domainüberwachung, die wir Ihnen nach Anmeldung Ihrer Marken stets anbieten, hat diese Überwachung den Vorteil, dass Sie, bevor einem Dritten die Domain zugeteilt wird, über eine beabsichtigte Registrierung informiert werden, so dass Sie diese Anmeldung verhindern können und nicht erst hinterher die Domain erstreiten müssen.

Weitere Informationen unter:
http://www.webvocat.de