Neue Lohnuntergrenze in Zeitarbeit ohne Effekt

München, 14. Februar 2012 – Die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit bringt kaum einem Beschäftigten mehr Geld. Darauf hat der Personaldienstleister USG People Germany am 9. Februar in München aufmerksam gemacht. Lange wurde um diesen gesetzlich verordneten Mindestlohn gerungen, seit Januar ist er in Kraft und liegt bei 7,01 Euro im Osten und 7,89 Euro im Westen.

„Genauso viel bekommt ein tariflich entlohnter Mitarbeiter der nied-rigsten Entgeltgruppe 1 in der Zeitarbeit sowieso“, sagt USG People Geschäftsführer Marcus Schulz. Sein Unternehmen zahlt immer öfter höhere Entgelte. Denn Schulz will auch in Zukunft begehrte Fachkräfte halten, neue gewinnen, einstellen und dann im Rahmen der Zeitar-beit überlassen. Die Kunden seien bereit, für die Flexibilität, die man mit Zeitarbeit gewinnt, zu zahlen, stellt Schulz fest: „Wer billig will, setzt nicht auf Zeitarbeit. Das würde sich nicht rechnen.“

Eine Chance, Fachkräfte zu gewinnen, haben Zeitarbeitsunternehmen nur, wenn sie bereit sind, adäquate und vor allem zeitgemäße Entgelte zu zahlen. „Und diese liegen in höheren Entgeltgruppen zum Teil deutlich über dem Tariflohn und jedenfalls über der Lohnuntergrenze“, erläutert Schulz. Darüber hinaus bedeutet für ihn eine angemessene Entlohnung „Wertschätzung und Anerkennung der Leistung der Mitarbeiter“.

Die im Januar eingeführte Lohnuntergrenze, schätzt Schulz, betreffe nur einen Bruchteil der rund 900.000 Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche – „wenn überhaupt“. Weder für die Zeitarbeitnehmer noch für die Kundenunternehmen ändert sich somit durch die Einführung der Lohnuntergrenze etwas. Sie wirke sich allerdings auf ausländische Zeitarbeitsunternehmen aus, die Mitarbeiter nach Deutschland über-lassen. „Diese Unternehmen sind nun verpflichtet, die Entgelte zu zahlen, die wir bereits seit Jahren nach dem BZA/DGB-Tarifvertrag zahlen“, so der Geschäftsführer von USG People Germany. Dies sei „gut so, denn wir dürfen in Deutschland keinen Wettbewerb dulden, der darin bestehen würde, die Löhne zu unterbieten“.

Im Endeffekt sorgt die Lohnuntergrenze für kalkulatorische Gerech-tigkeit unter den Personaldienstleistern. Sie trägt so indirekt zur Be-schäftigungssicherheit in der Zeitarbeit bei. Schulz: „Ich bin gern Ar-beitgeber – mit allen Rechten und Pflichten wie jedes andere Unter-nehmen auch. Schaffe Stellen, zahle Gehalt, Steuern und Sozialab-gaben und suche attraktive Projekte für meine Mitarbeiter.“

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