Finance Lease (on balance) und Operate Lease (off balance) entfallen. Zukünftig werden alle Leasingverhältnisse nach IFRS im Wege eines sog. modified Finance Lease in der IFRS Bilanz erscheinen. Auf Basis der aktuellen Diskussion soll der Ansatz im Rahmen der Erstbewertung nach IFRS den Barwert der Mindestleasingzahlungen über die unkündbare Vertragslaufzeit umfassen. Hinzu kommen noch sog. „significant economic incentives“, also Verlängerungsoptionen oder Kaufoptionen von deren Ausübung auf Grund des wesentlichen ökonomischen Vorteils auszugehen ist. Hinsichtlich des Abzinsungsfaktors sieht der neue IFRS Leasingstandard den internen Kalkulationsfaktor des Leasinggebers vor. Hilfsweise kann der vergleichbare Fremdkapitalsatz zur Anwendung kommen. Dieser Bewertungsmaßstab gilt sowohl für den Ansatz des Leasing-Nutzungsrechtes nach IFRS („right of use asset“), als auch für die Leasingverbindlichkeit. In der Folgebewertung wird der Leasinggegenstand nach IFRS dann grundsätzlich linear. Die Leasingverbindlichkeit nach IFRS wird finanzmathematisch aufgelöst, d.h. die Leasingzahlung wird in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgespalten. Der Zinsanteil schlägt sich in der IFRS-Gewinn- und Verlustrechnung nieder. Der Tilgungsanteil mindert die Leasingverbindlichkeit. Für die Unternehmen wird diese Änderung weitreichende Konsequenzen haben. Durch die steigende Bilanzsumme vermindert sich die Eigenkapitalquote. Gleichzeitig kommt es jedoch zu einer teilweisen GuV-Entlastung nach IFRS, zumindest auf Ebene EBIT und EBITDA, da die Leasingzahlungen zukünftig nicht mehr das operative Ergebnis belasten. Einige Anbieter wie die FAS AG haben hierzu bereits entsprechende Softwarelösungen parat, um dem sich abzeichnenden Arbeitsaufwand durch die neue Leasingbilanzierung nach IFRS Herr zu werden. Weitreichende Informationen sind unter www.fas-ag.de zu finden.
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