Neue Haftpflicht-Police für Stadtwerke

Während es in der Vergangenheit den Kommunen oblag, für die Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Fernwärme sowie für die Entsorgung von Abfall zu sorgen, sind in neuerer Zeit viele dieser Aufgaben von den Kommunen an neu gegründete, privatwirtschaftlich geführte GmbHs übertragen worden.
Aufgrund des Haftungsrahmens für eine GmbH und deren Unternehmensleiter (Geschäftsführer) ergeben sich damit ganz neue Haftungsrisiken, die mit der Haftung nach Kommunalrecht nicht zu vergleichen sind. So unterliegen privatwirtschaftlich geführte GmbHs den Bestimmungen des BGB, HGB und Produkthaftungsgesetz etc.

Letztgenanntes kommt zum Beispiel zum Tragen, wenn das Stadtwerk als Rohstofflieferant, z.B. bei der Lieferung von Trinkwasser an Lebensmittelhersteller, auftritt. Und die Lieferung von Elektrizität ist als Produktlieferung zu betrachten und damit dem Produkthaftungsgesetz unterworfen.

Vielfacher Kundenwunsch
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