Neue Festbeträge ab 1. September: Kassen kassieren mehr Zuzahlungen von Patienten

Mehrere Millionen Versicherte müssen ab dem 1.
September für ihre Arzneimittel neu zuzahlen: Die Zahl der
zuzahlungsfreien Arzneimittel hat sich binnen Jahresfrist von etwa
10.000 auf rund 5.000 halbiert. Vor einem Monat waren noch rund 8.000
Medikamente zuzahlungsbefreit. Grund dafür sind neu festgelegte
Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen. Die Krankenkassen wollen
jährlich 460 Mio. Euro bei den Pharmaherstellern sparen, kassieren
aber auch die Zuzahlungen ihrer Versicherten ein, die die Apotheken
weiterleiten müssen (2009: 1,7 Mrd. Euro).

Ab 1. September 2010 sind 5.524 von 30.317 Arzneimitteln, die
einem Festbetrag unterliegen, von der Zuzahlung befreit. Das sind
18,2 Prozent – also nicht einmal jede fünfte Packung. Ein Jahr zuvor
waren es noch 10.550 von 29.230 Packungen, also 36,1 Prozent. Zum 1.
August 2010 waren 8.416 von 30.372 Medikamenten zuzahlungsfrei (27,7
Prozent). Arzneimittel sind immer dann zuzahlungsbefreit, wenn ihre
Preise mind. 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag, einem
Erstattungshöchstbetrag, liegen. Die Pharmahersteller können ihre
Preise alle 14 Tage ändern, um sie daran anzupassen.

Der Apotheker erkennt anhand seines Computerprogramms, ob ein
Präparat zuzahlungspflichtig ist. Zuweilen lässt sich ein
zuzahlungsfreies Austauschpräparat finden. Bei rezeptpflichtigen
Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent des Preises zuzahlen.
Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die
Zuzahlung ist immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des
Medikaments. Die Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die
Zuzahlungen für die gesetzlichen Krankenkassen einzusammeln und an
die einzelnen Kassen weiterzuleiten.

Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln findet man auf
www.aponet.de

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
www.abda.de

Pressekontakt:
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
www.abda.de