
Am 04. Dezember 2015 wurde die neue Ertragswertrichtlinie (EW-RL) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ändert sich die Wertermittlung für Immobilien, denn die Richtlinie ersetzt die bisher geltenden Regelungen der WertR 2006.
Folgende wichtige Änderungen müssen in der Bewertungspraxis beachtet werden:
– Neu aufgenommen wurde das periodische Ertragswertverfahren. Damit können trotz wechselnder Erträge Objekte noch genauer bewertet werden.
– Es wurden neue Werte für die Berechnung der Bewirtschaftungskosten eingeführt.
– Die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale wurden neu gegliedert und genauer definiert.
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