Neu: Zeitgemäße Privat-Haftpflicht hilft auch bei Freundschaftsdiensten und kleinen Kindern

Frankfurt, den 25. Juli 2012. Der Besuch rutscht auf dem frisch gewischten Boden aus und verletzt sich. Oder ein Passant stürzt wegen Glatteis vor der Tür. Klassische Fälle für eine private Haftpflichtversicherung. Doch was ist, wenn man Nachbarn beim Renovieren oder Freunden beim Umzug hilft? Oder wenn kleine Kinder Schäden verursachen?

Antworten darauf gibt der neue Komfortschutz der Schweizer Versicherung Helvetia mit vielen zeitgemäßen Zusatzbausteinen. Ab sofort bietet er bei Freundschaftsdiensten Schutz bis 100.000 Euro – z. B. wenn man dem Nachbarn beim Verlegen des Parkettbodens hilft und dabei den Schlauch der Fußbodenheizung anbohrt. Auch Tagesmütter sind versichert – ganz gleich, ob sie bezahlt werden oder nicht. Die neue Privat-Haftpflicht der Helvetia zahlt auch, wenn fremde Schlüssel verloren gehen. Besonders teuer kann dies werden, wenn sie zu einer großen Schließanlage in Wohnanlagen oder Bürogebäuden gehören.

Was viele Eltern nicht wissen: In vielen Haftpflicht-Tarifen sind Schäden durch Kinder unter sieben Jahren nicht versichert. Sie gelten als „nicht-deliktfähig“, können also für ihre Taten nicht verantwortlich gemacht werden. Eltern fühlen sich aber oft moralisch verpflichtet, für den Schaden ihrer Sprösslinge aufzukommen. Die Helvetia hilft ab sofort mit bis zu 100.000 Euro – sogar für Enkelkinder.
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Der Abdruck ist frei.

Weitere Informationen unter:
http://www.helvetia.de