Im Gesetzestext heißt es: „Zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde hat die verantwortliche Stelle dem Beauftragten für den Datenschutz die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen (gem. § 4 f Abs. 3 BDSG).“
Sorgen Sie also für die nötige Fachkenntnis Ihres Datenschutzbeauftragten. Die BHS-Akademie in Horb bei Stuttgart bietet aus diesem Grund wieder die beliebten, eintägigen Sonderseminare zur Fortbildung Ihres Datenschutzbeauftragten an. Häufig berichten Teilnehmer, dass insbesondere die anschaulichen Fallbeispiele ein leichteres Verständnis von den verschärften Vorschriften des BDSG bringen, so Frau Götzelmann als Organisatorin dieser Seminare. Im Seminar erstellen die Teilnehmer einen konkreten Maßnahmenplan, den Sie in Ihrem Unternehmen umsetzen können. Mit diesem Plan erhalten die Teilnehmer also ein sofort wirksamen Instrument zur nachweissicheren Dokumentation in Ihrem Unternehmen. Ein wichtiges Praxisthema dieses Seminars erläutert mögliche Konsequenzen aus Datenschutzpannen und wie Sie sich davor am besten schützen. Aus diesem Grund zeigt die BHS-Akademie im Seminar die häufigsten Fehler beim Umgang mit dem Datenschutz und Wege zu deren Vermeidung.
Bernhard Sept, der Geschäftsführer der BHS-Akademie, sieht hierin auch die besondere Stärke seiner Datenschutzseminare, wie er kürzlich im Interview mit Vitalo-TV sagte: „Gerade die besonders sensiblen Themen wie das Vermeiden von Datenschutzpannen oder der Schutz vor Haftungsansprüchen werden bei der BHS-Akademie in leicht verständlichen Schritt-für-Schritt-Anleitungen praxisnah vermittelt.“
Melden Sie Ihren DSB gleich hier zum eintägigen Praxiskurs an – die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
„Der Datenschutzbeauftragte: Wie Sie sich vor Datenschutzpannen schützen!“