Die Bundesnetzagentur hat heute die Ergebnisse
der dritten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land
bekanntgegeben. Der weit überwiegende Teil der Zuschläge ging wie
schon bei den beiden ersten Runden 2017 an Bürgerenergie-Projekte –
wobei längst klar ist, dass die Ausnahmen für Bürgerenergie und deren
Definition die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers drastisch
verfehlen. Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der
NATURSTROM AG, sieht erhebliche Verwerfungen auf den Markt zukommen.
Er fordert daher, Bürgerenergie künftig anders zu definieren und von
den Ausschreibungen auszunehmen.
„Der aktuelle Weg, um echte Bürgerenergie im Rahmen der
Ausschreibungen zu ermöglichen, ist gescheitert“, so Thomas Banning.
„Die bestehenden Ausnahmen für Bürgerenergie verfehlen ihr Ziel, die
Beteiligung engagierter Bürger am Windenergie-Ausbau zu sichern, und
unterminieren zugleich die Ausbauziele der Bundesregierung. Der
Windenergie-Ausbau steht ab 2019 auf tönernen Füßen“, warnt der
NATURSTROM-Chef. „Daher ist kurzfristig eine zusätzliche
Ausschreibungsrunde notwendig, um wieder Planbarkeit herzustellen.
Genehmigte Projekte, die baureif in der Schublade liegen, gibt es
zuhauf.“ Damit diese auch Chancen auf einen Zuschlag zu
wirtschaftlich darstellbaren Preisen hätten, müsse zudem bei den
kommenden Ausschreibungsrunden vorübergehend die Höchstgrenze für
Gebote ausgesetzt oder zumindest gelockert werden. Diese Höchstgrenze
orientiert sich an den bezuschlagten Geboten der drei vorangegangenen
Ausschreibungen – und liegt aufgrund der massiven Verzerrungen bei
den 2017er-Ausschreibungen so niedrig, dass Projekte mit Genehmigung
auch 2018 kaum Chancen haben dürften.
Über diese kurzfristig notwenige Maßnahme hinaus hält Banning
weitreichende Änderungen für zwingend: „Die weitere Beteiligung der
Bürgerenergie-Bewegung muss auf anderem Wege als bisher ermöglicht
werden. Ein einfach zu handhabendes Differenzierungskriterium ist die
Projektgröße, denn kleinere Projekte im regionalen Zusammenhang sind
für große Player uninteressant. Vorhaben mit einer Leistung von
weniger als 10 MW von Gesellschaften, an denen mehrheitlich Bürger
beteiligt sind, dürfen nicht den Ausschreibungen unterworfen werden-
egal, ob es sich um Windenergie- oder Solarprojekte handelt“, so der
Vorschlag des NATURSTROM-Vorstandschefs. Eine solche sogenannte
De-minimis-Regelung wird von der EU-Kommission ausdrücklich
gebilligt, wie Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bereits
Anfang 2016 klarstellte. In Frankreich wird eine solche Regelung
derzeit eingeführt.
„Die Vergütung könnte dem Ergebnis der jeweils letzten
Ausschreibungsrunde zuzüglich eines minimalen Aufschlags aufgrund der
geringen Projektgröße entsprechen“, so Banning weiter. „Somit würde
die Vergütung von Bürgerenergie-Projekten weiterhin im Markt bestimmt
und wäre nicht vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Akteursvielfalt wäre
gesichert, die Ausschreibungen könnten ohne Ausnahmeregelungen
durchgeführt werden und wären somit für Politik und Branche im
Ergebnis planbarer.“
Hintergrund: Bei den drei Ausschreibungsrunden 2017 war – anfangs
unterwartet – der weit überwiegende Teil der Zuschläge auf
Bürgerenergie-Projekte entfallen. In der aktuellen Runde gingen 98
Prozent der Zuschläge an Bürgerenergie-Projekte, der Gebotswert der
bezuschlagten Gebote betrug nach Angaben der Bundesnetzagentur im
Mittel 3,4 ct/kWh und lag somit nochmals niedriger als bei der
vorherigen Ausschreibungsrunde. Mindestens bei den beiden ersten
Ausschreibungsrunden handelte es sich bei den allermeisten
Bürgerenergie-Projekten allerdings nicht um Vorhaben etablierter
lokaler Initiativen, sondern um reguläre Projekte professioneller
Entwickler. Diese haben ihre Projekte kurzfristig in
Bürgerenergie-Projekte umgestaltet, indem sie mit Landeigentümern und
Mitarbeitern eigene Gesellschaften gründeten, welche die gesetzliche
Definition von Bürgerenergie erfüllen. Somit kommen sie in den Genuss
von Ausnahmeregelungen. Die wichtigste: Bürgerenergie-Gesellschaften
können sich ohne Baugenehmigung an den Ausschreibungen beteiligen und
haben deutlich mehr Zeit für die Realisierung ihrer Projekte, bevor
eine Strafzahlung fällig wird.
Für den weiteren Ausbau der Windenergie droht somit ab 2019 ein
Fadenriss, denn ob und wann die aktuell bezuschlagten Projekte
realisiert werden, steht in den Sternen. Die Anfang des Jahres noch
gut gefüllten Auftragsbücher der Windindustrie werden schon jetzt
dünner. Die ersten Hersteller haben bereits Kündigungen eingeleitet.
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