Natur- und Artenschutz in der Genehmigungspraxis

Für das Genehmigungsmanagement und die Standortsicherung benötigen Anlagenbetreiber und Vertreter von Genehmigungsbehörden grundlegende Kenntnisse über die natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen.

Das HDT-Seminar Natur- und Artenschutz in der Genehmigungspraxis am 25. Juni 2014 in Essen vermittelt die möglichen Fragestellungen und Probleme in Genehmigungsverfahren und zeigt Anregungen zu Lösungsansätzen und Regelungen im Genehmigungsverfahren und in der Standortsicherung auf.

Besondere Schwerpunkte sind die Eingriffsregelung und deren Abläufe (Rechtliche Grundlagen, Landschaftspflegerischer Begleitplan); Eingriffsbilanzierung, Befreiungsvoraussetzungen, Kompensationsmaßnahmen, die Artenschutzrechtliche Prüfung wie auch die FFH-Verträglichkeitsprüfung, Rechtliche und fachliche Grundlagen, Natura 2000-Gebiete, FFH-Vorprüfung, Erheblichkeit, Kohärenzsicherungsmaßnahmen, Alternativenprüfung, Verbandsbeteiligung und -klage, Umweltklage, das Umweltinformationsgesetz, beteiligungspflichtige Verfahren, Präklusion.

In der Veranstaltung werden von Dr. rer. nat. Stefan Bräker, Müller-BBM GmbH und RD Karin Uhlenbrock, Bezirksregierung Arnsberg, zahlreiche Praxisbeispiele und Lösungen aus planerischer Sicht und Behördensicht vorgestellt und mit den Teilnehmern – Unternehmern, Anlagenbetreibern, -bauern und -planern, Immissionsschutzbeauftragten, Mitarbeitern in kommunalen Planungsbehörden und staatlichen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden diskutiert.

Mehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V.
unter information@hdt-essen.de
Tel. 0201/1803-1, Frau Wiese, Fax 0201/1803-346 oder direkt unter
http://www.hdt-essen.de/Natur–Artenschutz_Seminar_W-H090-06-071-4

Weitere Informationen unter:
http://www.hdt-essen.de/Natur–Artenschutz_Seminar_W-H090-06-071-4