Nächstes erfolgreiches Urteil auf Zahlung gegen die BAC Berlin Atlantic Capital – Vereitelung der Durchsetzung von Ansprüchen von BAC-Anlegern und Vertrieben durch Umstrukturierung zu befürchten

Das Landgericht Berlin hat zugunsten von Oliver Schulz ein Urteil auf Zahlung und Herausgabe von Dokumenten erlassen, das Schulz die Vollstreckung dieser Ansprüche gegen die ehemalige BAC Berlin Atlantic Capital GmbH, die heutige Gomola e. K., ermöglicht. Zuvor hatten das Landgericht und das Kammergericht bereits in einer von Schulz gegen die ehemalige BAC eingereichten Urkundenklage insgesamt zwei Mal zugunsten von Schulz entschieden (Az.: 6 O 197/11).

„Mit dem neuen Urteil wird erneut klar, dass die BAC-Verantwortlichen ihren Verpflichtungen nachkommen müssen. Das Gericht hat nun auch weitere Zahlungsansprüche und u.a. einen Anspruch auf die Herausgabe eines Versicherungsvertrages ausgeurteilt“, erläutert Oliver Schulz. Die Ansprüche sollen zeitnah vollstreckt werden. „Sollte der Rechtsnachfolger der ehemaligen BAC seiner gerichtlich festgestellten Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, werden wir Herrn Gomola, auf den die BAC mittlerweile verschmolzen wurde, im Rahmen der Vollstreckung letztlich zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch einen Gerichtsvollzieher auffordern lassen.“

Notwendig werden könnte dieser Schritt, weil bereits die Mitte 2013 im Rahmen der Urkundenklage bei Gericht zu hinterlegende Sicherheitsleistung nicht vollständig von der BAC aufgebracht wurde. „Ein Teil stammte von der Media Management GmbH von BAC-Gründer Stefan Beiten, obwohl der angeblich schon längst nichts mehr mit der BAC zu tun hat“, erläutert Schulz.

Nachdem Stefan Beiten und Nikolaus Weil zahlreiche BAC-Gesellschaften auf die BeVS 1. Verwaltungs GmbH, die Nachfolgegesellschaft des BAC-Emissionshauses BAC Berlin Atlantic Capital GmbH, verschmolzen bzw. dies veranlasst hatten, wurde zunächst Erkan Sarikaya Alleingesellschafter und Geschäftsführer, auf ihn folgte Piotr Gomola. Ende Oktober 2013 wurde dann die Gesellschaft auf Piotr Gomola verschmolzen, der das Unternehmen unter der Firma Gomola e. K. (HRA 49117 B beim Amtsgericht Charlottenburg) als Einzelkaufmann und Gesamtrechtsnachfolger fortführt. Damit ist die BAC/BeVS endgültig erloschen. „Für den Notartermin war übrigens ein Dolmetscher zur Übersetzung ins Polnische notwendig, da Herr Gomola nach Überzeugung des Notars „der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig“ war„, ergänzt Schulz.

Bereits die vorangegangenen Schritte der BAC-Gründer konnten nach Meinung von Schulz den Anschein erwecken, dass die BAC „beerdigt“ und die Durchsetzung der Ansprüche der BAC-Anleger und Vertriebe vereitelt werden sollen. „Diese Vermutung verstärkt sich nun, da eine natürliche Person, wie es die ehemalige BAC durch die Umstrukturierungen nun in der Person von Piotr Gomola geworden ist, keine Insolvenzverschleppung begehen kann“, vermutet Schulz. Die diversen BAC-Gesellschaften, die nun letztlich auf Gomola e. K. verschmolzen wurden, wiesen allesamt extreme Haftungsrisiken und hohe Verbindlichkeiten gegenüber u.a. Anlegern und Vertrieben auf. Für diese Haftungsthematik zeichnet nun der erst 22-jährige Piotr Gomola verantwortlich.

„Ich befürchte, dass hier auf eine Verjährung der Ansprüche gegen die ehemaligen BAC-Gesellschaften und gegen die BAC-Gründer Stefan Beiten, Nikolaus Weil und Franz-Philippe Przybyl persönlich hingearbeitet wird“, zeigt sich Schulz besorgt. „Es kursieren Gerüchte, dass bei den BAC-Fonds noch keine Schäden eingetreten sein sollen, weil diese bisher keine Insolvenz angemeldet habe, so dass eine Schadenersatzklage seitens der betroffenen Anleger keinen Sinn ergebe. Dies ist allerdings abwegig, da Schadensersatzansprüche keine Insolvenz der Fonds voraussetzen. Es handelt sich also um gefährliche Gerüchte für die Anleger, denn von mir hierzu befragte Anwälte gehen davon aus, dass maximal bis Ende des Jahres 2014 noch die Chance besteht, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um die BAC-Verantwortlichen Stefan Beiten, Nikolaus Weil und Franz-Philippe Przybyl wegen Prospekthaftung im weiteren Sinn zur Verantwortung zu ziehen.“ Bislang gab es Urteile wegen Prospekthaftung im weiteren Sinn gegen Stefan Beiten beim Life Trust 6 (Az.: 3 O 376/11) sowie gegen Stefan Beiten, Nikolaus Weil, Franz-Philippe Przybyl und Selim Kuzu beim LifeTrust 14 (Az.: 2 O 336/12 und 2 O 346/12). Die Verlagerung des Fokus weg von den BAC-Verantwortlichen und hin auf Gomola e. K. lässt laut Schulz vermuten, dass Ansprüche aus der erweiterten Prospekthaftung abgewendet werden sollen.

Piotr Gomola wird übrigens von den Anwälten Dr. Quilisch von KKP Köning & Partner aus Berlin und Bauermeister von Herbst Bröcker ebenfalls aus Berlin vertreten. „Die Kanzlei Herbst Bröcker war und ist ja bereits in diversen Verfahren zugunsten der BAC und ihrer Verantwortlichen aktiv. Und die Kanzlei KKP hat eine Gesellschaft von Stefan Beiten in einem Klageverfahren gegen den BAC-Fonds InfraTrust Premium 1 vertreten“, erläutert Schulz. Das zeige wieder einmal die aus Sicht von Schulz nach wie vor bestehende enge Verflechtung der BAC-Verantwortlichen mit der inzwischen als Gomola e. K. firmierenden ehemaligen BAC. „Der InfraTrust Premium 1 musste übrigens Insolvenz anmelden, da die Kanzlei KKP für eine Gesellschaft von Stefan Beiten Ansprüche gegen den Fonds geltend gemacht hat“, erläutert Schulz. Die Insolvenz des InfraTrust Premium 1 ist die erste Insolvenz eines BAC-Fonds.

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