Nach dem August-Hochwassser in Sachsen: EU-Kommission genehmigt deutsche Ausgleichszahlungen

Grünes Licht für Finanzhilfen wegen der
Überschwemmungen in Sachsen: Die Europäische Kommission hat als
EU-Wettbewerbsbehörde deutsche Ausgleichszahlungen für Unternehmen
genehmigt, denen durch die Ãœberschwemmungen vom August 2010 in
Sachsen Schäden entstanden sind. Die Kommission kam zu dem Schluss,
dass die Regelung mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der
Europäischen Union im Einklang steht. Dieser erlaubt Beihilfen zur
Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen entstanden sind.

Im August 2010 kam es in einigen Gebieten Sachsens zu schweren
Regenfällen, die Überschwemmungen verursachten. Dadurch sind
Einzelpersonen und Unternehmen – oft erhebliche – Schäden entstanden.

Deutschland hat eine Beihilferegelung aufgelegt, mit der diese
Schäden ausgeglichen werden sollen. Die Regelung steht allen
Unternehmen offen.

Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die
Ãœberschwemmungen im August 2010 als Naturkatastrophe einzustufen
sind. Die von Deutschland erarbeitete Beihilferegelung dient einzig
und allein dem Ausgleich materieller Schäden, die durch die
Katastrophe verursacht wurden. Ferner enthält sie einen geeigneten
Mechanismus, der Überkompensierungen ausschließt. Daher steht die
Regelung nach Auffassung der Kommission mit den EU-Vorschriften für
staatliche Beihilfen im Einklang.

Nicht durch den heutigen Beschluss abgedeckt sind jedoch Beihilfen
an Unternehmen, die in der landwirtschaftlichen Erzeugung oder einem
bestimmten Segment des Forstsektors tätig sind, da sie unter die
EU-Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar-und Forstsektor
2007-2013 fallen.

Pressekontakt:
Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland
Carsten Lietz
Tel.: 030 2280-2300
carsten.lietz@ec.europa.eu