Nach Anfrage des BDS Bayern: Arbeitsministerium präzisiert Aufzeichungspflicht beim Mindestlohn

Unternehmer zerbrechen sich landauf landab den Kopf, wie genau sie die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer beim Mindestlohn aufzeichnen müssen. Nun hat das Arbeitsministerium gegenüber dem BDS Bayern klargestellt: Es genügen Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Länge der Arbeitszeit.