Unternehmer zerbrechen sich landauf landab den Kopf, wie genau sie die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer beim Mindestlohn aufzeichnen müssen. Nun hat das Arbeitsministerium gegenüber dem BDS Bayern klargestellt: Es genügen Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Länge der Arbeitszeit.
Auf Facebook teilen
Follow on Facebook
Add to Google+
Verbindung zu Linked in
Subscribe by Email
Drucken