NABU: Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz bleibt hinter Erwartungen zurück

Aus NABU-Sicht wird das neue
Kreislaufwirtschaftsgesetz keine Umweltverbesserungen bringen, wenn
am jetzigen Entwurf festgehalten wird. Deutschland setze seine Rolle
als Vorreiter einer nachhaltigen Abfallwirtschaft aufs Spiel, teilte
der NABU anlässlich der heutigen Anhörung in Bonn zum neuen
Gesetzesentwurf mit. Die Müllverbrennung (energetische Verwertung)
werde darin mit der stofflichen Verwertung gleichgestellt. Das
entspreche nicht den europäischen Vorgaben, die klar das Recycling
vor der Verbrennung einstufen. Zudem werden weder nachprüfbare
Müllvermeidungsziele festgeschrieben, noch werde die Möglichkeit der
Wieder- und Weiterverwendung von Produkten gefördert.

„Die Bundesregierung macht sich unglaubwürdig, wenn sie einerseits
natürliche Ressourcen sparen und Rohstoffsicherheit für Deutschland
garantieren will, aber andererseits nicht die Weichen in der
Kreislaufwirtschaft dafür stellt. Der Entwurf ist ein Geschenk für
Besitzstandwahrer und eine Ohrfeige für die ehemals so
fortschrittliche Kreislaufwirtschaft“, sagte
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Beim Siedlungsabfall seien
statt 65 Prozent mindestens 80 Prozent Recyclingquote umsetzbar, und
zwar für jeden einzelnen Stoffstrom wie Papier, Plastik oder Holz.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz muss bis Dezember dieses Jahres neu
geschrieben werden, weil die im Jahr 2008 verabschiedete
Abfallrahmenrichtlinie der EU wesentliche Änderungen im Abfallrecht
verlangt. Zentral ist hieran der Wechsel von einer Dreistufen- zu
einer Fünfstufenhierarchie für die Abfallbehandlung. Die neue
Hierarchie ist die Leitlinie für den Umgang mit Abfällen. Der Umgang
mit dem Abfall sollte folgender Hierarchie folgen: Vermeidung,
Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling. Erst wenn dies nicht
möglich ist, sollte der Müll energetisch verwertet, also verbrannt
werden. Beseitigung ist letztes Glied der Rangfolge. Der
Regierungsentwurf sieht jedoch vor, es dem Entsorgungsunternehmen zu
überlassen, ob es gut brennbare Abfälle verbrennen, recyceln oder
wiederverwenden möchte.

„Der Gesetzentwurf missachtet die Abfallhierarchie der EU. Er muss
grundsätzlich überarbeitet werden. Politisches Wort und
gesetzgeberische Realität klaffen weit auseinander: Es wird immer
wieder betont, dass die Abfallwirtschaft viel zum Klimaschutz
beiträgt. Diese Klimaschutzziele sucht man im jetzigen Entwurf aber
vergeblich. Hier muss deutlich nachgebessert werden“, so
NABU-Abfallexperte Benjamin Bongardt.

Um das Recycling in Deutschland zu stärken, hat der NABU eine
öffentliche Petition zur Mitzeichnung beim Bundestag eingereicht, in
der die Einführung der Wertstofftonne als Grundlage für qualitativ
hochwertiges Recycling gefordert wird. Die Petition kann noch bis zum
20. Oktober 2010 unter http://www.NABU.de/petition mitgezeichnet
werden.

Eine ausführliche NABU-Stellungnahme zum
Kreislaufwirtschaftsgesetz zu finden unter
http://www.nabu.de/kreislaufwirtschaft/

Informationen zur öffentlichen Petition unter:
http://www.verwerten-statt-verbrennen.de

Originaltext vom NABU

Pressekontakt:
Dr. Benjamin Bongardt, NABU-Abfallexperte, mobil 0172-9235479

NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1500,
Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: Presse@NABU.de