Die Klägerin, die MykoGreen Biotechnology AG, zog noch in der Verhandlung ihre Klage zurück. Wie sich schon zuvor andeutete, wies das Gericht die Ansprüche in allen Punkten als unbegründet zurück. Ferner führte die Kammer aus, dass die MykoGreen Biotechnology AG weder die rechtlichen Voraussetzungen einer Marke in Deutschland bestizt, noch einen Anspruch auf Domains der MykoGreen Consulting habe. Die Domain mykogreen.ch hatte die MykoGreen Biotechnology AG erst im Juni diesen Jahres vom Beklagten erworben, der seine Domain und Serverdienstleistung bis dahin der Klägerin kostenfrei zur Verfügung stellte.
Auf Facebook teilen
Follow on Facebook
Add to Google+
Verbindung zu Linked in
Subscribe by Email
Drucken