MWB Vermögensverwaltung AG – Geschädigter Anleger gewinnt ein weiteres Verfahren vor dem Oberlandesgericht München

Der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist es am 30.07.2009 erneut gelungen einen Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegenüber der Schweizer Vermögensverwaltungsfirma MWB Vermögensverwaltung AG erfolgreich durchzusetzen.

Nachdem die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bereits mehrere Verfahren vor den Landgerichten Gera, Erfurt, Potsdam, Landshut und dem Oberlandesgericht München gegen die Vermögensverwaltungsfirma MWB Vermögensverwaltung AG gewinnen konnte, wies der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München eine Berufung der Firma MWB Vermögensverwaltung AG gegen ein Endurteil des Landgerichts Traunstein – dieses Urteil wurde ebenfalls von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner erstritten – wegen mangelnder Erfolgsaussichten mit Beschluss vom 30.07.2009 einstimmig zurück.

Im Rahmen seines Beschlusses stellte der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München fest, dass es sich bei der Gerichtsstandsvereinbarung der Firma MWB Vermögensverwaltung AG, wonach „Gerichtsstand für alle Verfahren aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen der MWB und dem Anleger Zürich sei“ um keine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung handeln würde. Deutsche Gerichte wären folglich für das Verfahren zuständig.

Darüber hinaus stellte der 3. Zivilsenat zutreffenderweise auch fest, und schloss sich damit der Argumentation der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner an, dass die Firma MWB Vermögensverwaltung AG gem. § 823 BGB i.V.m. § 32 KWG auf Schadensersatz haftet, da sie über keine Erlaubnis verfügen würde in Deutschland die Vermögensverwaltung zu betreiben.

Mehrere Klagen gegen die Firma MWB Vermögensverwaltung AG wurden bereits seitens der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner beim Landgericht Nürnberg-Fürth, beim Landgericht Augsburg, beim Landgericht Bamberg, beim Landgericht Weiden, beim Landgericht Kempten, beim Landgericht Hechingen, beim Landgericht Coburg und beim Landgericht München I eingereicht. Diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bereitet derzeit weitere Klagen geschädigter Anleger gegen die Firma MWB Vermögensverwaltung AG im Zusammenhang mit der erbrachten Vermögensverwaltung seitens der Firma MWB Vermögensverwaltung AG vor.