Musterfeststellungsklage gegen VW – 320.000 potentielle Teilnehmer ausÖsterreich

Am 1.11.2018 tritt in Deutschland die
Musterfeststellungsklage in Kraft. Der Verbraucherzentralen
Bundesverband (vzbv) und der ADAC werden bereits am 1.11.2018 eine
solche Klage gegen den VW-Konzern einbringen. Das Ziel drr Klage ist
die Feststellung des unlauteren Vorgehens von VW bei der
Abgasreinigung und die Feststellung, dass VW für Schadenersatz
haftet. käme es zu keinem Vergleich dann müssten die Geschädigten
noch individuell auf Leistung klagen.

Die Anmeldung zum Klageregister ist kosten- und risikolos. Auch
österreichische Geschädigte des VW-Konzernes (VW, Audi, SEAT, Skoda)
können sich anmelden.

Das bringt drei Vorteile:

1) Die Verjährung der Ansprüche wird unterbrochen.

2) Die Feststellungen im Urteil binden das Gericht, bei dem
allenfalls auf Leistung geklagt werden muss.

3) Man ist Teil eines möglichen Vergleiches; könnte sich davon
aber abmelden.

„In Österreich haben bislang rund 20.000 Geschädigte VW geklagt.
Bleiben 320.000 potentielle Teilnehmer an dieser
Musterfeststellungsklage,“ stellt Peter Kolba, Obmann des
Verbraucherschutzvereines (VSV) klar. „Der VSV unterstützt seine
Mitglieder (30 Euro pro Jahr) durch Erstellung individueller
Musterbriefe. Auf www.-klagen-ohne-risiko.at kann man die
Fahrzeugdaten eingeben. Wir senden den Teilnehmern dann bei
Veröffentlichung der Klage des vzbv den Musterbrief als pdf-File via
Mail, damit sich die Geschädigten rechtlich wirksam anmelden können.“

Service: Plattform zur Anmeldung an der Musterfeststellungsklage
gegen VW: [www.klagen-ohne-risiko.at]
(http://www.klagen-ohne-risiko.at)

Rückfragehinweis:
Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +43 660 2002437

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/31474/aom

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