In der im Jahre 2007 von EU-Kommissionspräsident Barroso betitelten „Affaire atmed“ muss sich auf Antrag des Petitionsauschusses EU-Kommissar John Dalli am 18.01.2011 im Plenum des Europäischen Parlamentes in Straßburg einer mündlichen Anhörung und Debatte stellen. Am 20.01.2011 wird das Parlament über eine Resolution des Petitionsausschusses abstimmen. Weitere Anträge der verschiedenen politischen Fraktionen könnten noch dazu kommen. Der genaue Zeitpunkt der Anhörung kann der Tagesordnung des Parlamentes unter dem Internetlink www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=AGENDA&reference=20110118&secondRef=SIT&language=DE#D-77 entnommen werden.
Im Rahmen einer seit dem Jahre 2008 anhängigen Petition der atmed AG mit der Nr. 0473/2008 beim Petitionsausschuss kam der Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes am 01. Juni 2010 in einer juristischen Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass die EU-Kommission seit 1997 selber eklatant gegen das europäische Gemeinschaftsrecht und die Grundrechte der Europäischen Union verstößt, obwohl sie hierüber die oberste Hüterin und Wächterin ist.
Die EU-Kommission hat es nach einstimmiger Meinung des Rechtsausschusses vorsätzlich versäumt, seit 1997 ein nach der EuGH-Rechtsprechung zwingend erforderliches und vorgeschriebenes Schutzklauselverfahren nach der Richtlinie 93/42/EWG durchzuführen. Hierdurch wurde der atmed AG seit über einem Jahrzehnt der Zugang zum EuGH zur Klärung eines seit Jahren andauernden Rechtsstreites mit der Regierung von Oberbayern und der BRD verbaut. Der EuGH hätte klären müssen, ob zwei Verbotsverfügungen für die komplett bauartgleichen Medizinprodukte „effecto“ und „Inhaler Broncho-Air“ im Jahre 1997 und 2005 rechtswidrig waren. Das Medizinprodukt führt nachweislich zu gewaltigen Arzneimitteleinsparungen im Gesundheitswesen, wie eine jahrelange Langzeitauswertung der Energie-BKK bei über 300 Patienten ergab. Auch ist es noch nie bei 30.000 einsetzenden Patienten und einer 240.000.000-fachen sicheren Anwendung des Produktes in über 13 Jahren zu einem Negativvorkommnis gekommen. Das Produkt kann also als absolut sicher für die Patienten eingestuft werden. Vielmehr haben die verhindernden deutschen Behörden und die Kommission bis heute keinen Beweis für die angebliche Gefährlichkeit des Medizinproduktes liefern können, obwohl dies in den eigenen Dienst- und Verfahrensvorschriften zwingend vorgeschrieben ist. Insofern sind die Unterstellungen haltlos. Leidtragende hiervon sind ca. 30 Millionen Asthmatiker und sämtliche Krankenkassen in der EU, denen der Einsatz dieses Produktes seit inzwischen 14 Jahren verwehrt bleibt. Die juristische Stellungnahme vom Rechtsausschuss des EU-Parlamentes kann entweder auf der Firmenhomepage der atmed AG oder in dieser Pressemitteilung eingesehen werden.
Diverse Medien wie z.B. die Sendung „ZIB 2“ des ORF hatten bereits über diesen Fall berichtet, unter anderem auch das TV-Politmagazin „Kontrovers“ des Bayerischen Rundfunkes am 30. Juni 2010. Der interessante und aufschlussreiche TV-Bericht kann auf Youtube und auf der Firmenhomepage neben anderen TV- und Printberichten eingesehen werden.
Interessierte Medien sind eingeladen, die Anhörung und Debatte am 18.01.2011 im Plenum des Europäischen Parlamentes zu begleiten und über diesen Fall zu berichten. Es droht hierbei sogar die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, sofern EU-Kommissar John Dalli nicht die offenstehenden Fragen der Abgeordneten beantwortet. Die Vertreter der atmed AG werden auch bei der Anhörung anwesend sein und stehen interessierten Medienvertretern für Stellungnahmen und Interviews vom 18.01. bis zum 20.01.2011 in Straßburg zur Verfügung. Sofern ein ausführliches Interview erwünscht ist, wird um eine vorherige Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung gebeten.