Münchner Kanzlei bereitet zweite „Sammelklage“ ehemaliger Accessio-Kunden gegen die DAB Bank vor

Münchner Kanzlei bereitet zweite „Sammelklage“ ehemaliger Accessio-Kunden gegen die DAB Bank vor

München, den 09.02.2012 – Gut ein Jahr nach der Einreichung der ersten „Sammelklage“ gegen die DAB Bank durch geschädigte Anleger des ehemaligen Wertpapierhandelshauses Accessio (ehemals Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch) befindet sich eine zweite Sammelklage der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte aus München für eine Vielzahl Geschädigter in Vorbereitung.

Anleger, die von den Rechtsanwälten Anja Appelt und Thorsten Krause, beide Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, vertreten und beraten werden, berichten, dass sie meist mit hochverzinsten Tagesgeldkonten bei der DAB Bank durch die Accessio “angelockt” wurden. Dies wurde später durch die Accessio genutzt, um diesen Anlegern etwa den Kauf von Inhaber-Teilschuldverschreibungen oder Genusscheine nahezulegen. “Verkauft wurde mit dem Argument, dass bei geringem Risiko eine hohe Rendite erzielt werden soll. Tatsächlich handelte es sich um hochriskante Anlagen. Dabei wurden die Tagesgeldkonten und Depots bei der DAB Bank geführt, die von der Vermittlung der über 30.000 Kunden durch die Accessio profitierte”, führt Rechtsanwalt Krause näher aus.

Der Verlauf der ersten Sammelklage vor dem Landgericht München I ist für KAP Rechtsanwälte erfreulich. Das Gericht bestätigte, dass es die Konstellation der Bündelung der Ansprüche vieler Anleger zum Zwecke einer Sammelklage für zulässig hält. Darüber hinaus, hat sich das Landgericht bereits intensiv mit dem tatsächlichen Vortrag der Sammelklage auseinandergesetzt. Das Gericht hat beispielsweise zu der Tatsache, dass die Accessio nach Ansicht der Kanzlei KAP Rechtsanwälte von vornherein auf die bewusste Täuschung von Anlegern ausgerichtet war, Zeugen geladen, die hierüber Auskunft geben sollen.

“Mit einer zweiten Sammelklage wollen weitere geschädigte Anleger hieran anknüpfen. Ziel ist die Bündelung von Anlegerinteressen, um gestärkt aufzutreten als das dem Einzelnen möglich wäre. Ein positiver Nebenaspekt ist dabei die erhebliche Kostenersparnis, die der einzelne Anleger gegenüber einer sonst einzureichenden „Einzelklage“ haben kann”, berichtet Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt .

Die meisten von der Accessio ehemals hauptsächlich vertriebenen „Wertpapiere“, wie Inhaber-Teilschuldverschreibungen oder Genusscheine der HPE Hanseatic Private Equity, der Ponaxis AG, der Cargofresh AG, der Pongs & Zahn AG, der Konservenfabrik Zachow oder der Salvator Grundbesitz und der Südfinanz haben mittlerweile zu erheblichen Verlusten der Anleger geführt. Diese Verluste sind es, für die nach Ansicht der Kanzlei KAP Rechtsanwälte die DAB Bank nun einzustehen hat.

Nach gründlicher Recherche durch die Kanzlei KAP Rechtsanwälte, bestehen vor allem deshalb Ansprüche gegen die DAB Bank, da die Zusammenarbeit zwischen der Bank und der Accessio deutlich enger war, als dies bislang von der Bank zugestanden wurde. “Nicht nur, dass über lange Jahre ein Prokurist der DAB Bank auch im Aufsichtsrat der Accessio saß, es bestanden darüber hinaus auch sehr enge vertragliche Beziehungen. Unter anderem wurde die so genannte Compliance und sogar die interne Revision der Accessio von der DAB Bank wahrgenommen”, teilt Thorsten Krause mit.

Die 5. Kammer des Oberlandesgerichts München weist vor diesem Hintergrund in ersten Hinweisbeschlüssen darauf hin, dass die Haftung der DAB Bank auch über die Rechtsprechung des OLG zum so genannten „Outsourcing“ denkbar wäre.

Interessierten Anlegern sollten sich bis Mitte März unverbindlich zu den Möglichkeiten des Beitritts zur Sammelklage beraten lassen.

Weitere Informationen unter:
http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/dab_direkt_anlage_bank/sammelklage_accessio.html