MS „Santa P-Schiffe“ GmbH&Co. KG: Abstimmungüber Nachschüsse – Bei Falschberatung haben Anleger nach Hahn Rechtsanwälte gute Chancen zum Ausstieg

Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft MS
„Santa P-Schiffe“ GmbH & Co. KG werden mit Schreiben der Treuhand-
und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH (TVP) vom 4.
Februar 2011 aufgefordert, bis zum 4. März 2011 zur wirtschaftlichen
Sanierung der sechs Einschifffahrtsgesellschaften über die Einzahlung
von Neukapital von 10,8 Prozent bezogen auf das Kommanditkapital
abzustimmen. Die Schiffsbeteiligungen an sogenannten Santa P-Schiffen
des Emissionshauses MPC Capital AG sind vorrangig von Banken und
Sparkassen vertrieben worden. Nach den Erfahrungen von Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) haben diese in ihren Beratungen
vielfach nicht auf Rückvergütungen hingewiesen. „Eine solche
Falschberatung eröffnet gute Chancen auf Schadensersatz mit der
Rechtsfolge der Rückabwicklung der kompletten Beteiligung“, so der
Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. „In einem Fall einer Anlegerin bei
den Santa P-Schiffen 2 nehmen wir eine Volksbank bereits gerichtlich
auf Schadensersatz in Anspruch. Mit einigen Banken und Sparkassen
lassen sich nach unserer Einschätzung auch außergerichtliche
Vergleiche schließen“ so Hahn weiter.

Wie dem letzten Geschäftsbericht zu entnehmen ist, reichten die
aktuellen Charterraten insbesondere von MS „Santa Paola“, MS „Santa
Patricia“ und von MS „Santa Philippa“ nicht aus, um Zins und Tilgung
für die Schiffshypothekendarlehen zu erbringen. Die finanzierenden
Banken hätten signalisiert, im Jahre 2011 einer weiteren Aussetzung
der Tilgung nicht zuzustimmen. Auch fordern die Banken, dass die im
Jahre 2010 geduldeten Tilgungsaussetzungen zügig nachgeholt werden
müssen. Den sechs Schiffahrtsgesellschaften fehlt laut TVP
zusätzliche Liquidität in Höhe von insgesamt 12 Millionen Euro,
welches nun über eine Kapitalerhöhung eingesammelt werden soll. Das
Neukapital soll laut Finanzierungskonzept auf der Ebene der
Beteiligungsgesellschaft mit einem jährlichen Vorabgewinn von 12
Prozent bis zu dessen vollständiger Rückführung ausgestattet sein.

„Die bevorzugte Stellung der Neukapitalgeber bei Umsetzung des
Sanierungskonzepts wird dazu führen, dass die Altanleger künftig
nicht mehr mit Ausschüttungen rechnen können. Kann das
Sanierungskonzept dagegen nicht umgesetzt werden, droht den Anlegern
der Kapitalverlust. Die Anleger befinden sich also in einer
Zwickmühle. Wie am vorliegenden Fall deutlich wird, ist die Krise der
Schiffsfonds – insbesondere bei Containerschiffen – für Anleger
keineswegs zu Ende. Bisher hatten die finanzierenden Banken lediglich
still gehalten. Das wird sich im Jahre 2011 nach minimaler Erholung
der Charterraten nach unserer Einschätzung ändern“, so Hahn
abschließend.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als „empfohlene Kanzlei“ bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig
empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.

Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
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