MS „Santa-B Schiffe“ mbH& Co. KG: Hahn Rechtsanwälte hat erste Prospekthaftungsklagen eingereicht

Hahn Rechtsanwälte haben für 13 Anleger der
Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-B Schiffe“ mbH & Co. KG beim
Landgericht Hamburg erste Prospekthaftungsklagen eingereicht. In
Anspruch genommen werden die Treuhandkommanditistin, die TVP
Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH und die
beiden Gründungskommanditisten, die MPC Capital Investments GmbH
sowie die Reederei Claus-Peter Offen (GmbH & Co.) KG. Eine weitere
Sammelklage ist in Vorbereitung. Hahn Rechtsanwälte hat bei der MS
„Santa-B Schiffe“ mbH & Co. KG mehr als 500 Anleger vertreten. Den
Prospekthaftungsklagen werden sich rund 140 Mandanten mit einer
Beteiligungssumme von insgesamt rund vier Millionen Euro anschließen.

„Wir rechnen uns gute Chancen aus“, so der Hamburger Fachanwalt
Peter Hahn, „dass wir mit unseren rechtlichen Argumenten bei Gericht
Gehör zu finden. Dabei kommt für uns neben positiven Urteilen auch
der Abschluss von wirtschaftlich vernünftigen Vergleichen in
Betracht.“ Prospektfehler sieht Hahn insbesondere in der
unzureichenden Darstellung der Kreditsicherheiten, der Haftung der
Reederei Offen sowie der fehlerhaften Kalkulation der Verwaltungs-
und Betriebskosten.

Bei der Beteiligung handelt es sich um einen geschlossenen
Schiffsfonds, der vom Hamburger Fondshaus MPC Münchmeyer Petersen
Capital AG aufgelegt worden ist. Über die Fondsgesellschaft sind die
Anleger an vierzehn Ein-Schiffgesellschaften beteiligt, die jeweils
ein Vollcontainerschiff mit einem Fassungsvermögen von 1.819 TEU oder
2.824 TEU betreiben. Vertragsreeder des Fonds ist die Reederei
Claus-Peter Offen.

Die Fondsschiffe wurden konzeptionsgemäß mit einem Anteil von
knapp 65 Prozent durch drei Banken in Form von
Schiffshypothekendarlehen und nur zu etwa 35 Prozent durch
Kommanditeinlagen finanziert. Die Schiffshypothekendarlehen wurden zu
50 Prozent in der für Schiffsfinanzierungen typischen Leitwährung
US-Dollar und zu weiteren 50 Prozent in Japanischen Yen (JPY) zur
Verfügung gestellt. Ein Großteil der Containerschiffe wurde für die
Dauer von fünf Jahren nach Inbetriebnahme der Schiffe fest
gechartert. Die Festcharterverträge liefen in den Jahren 2011 bis
2012 aus. Die Fondsbeteiligung hat sich infolge der ab September 2008
eingetretenen Finanz- und Wirtschaftskrise nicht mehr wie
prognostiziert entwickelt. Die Anleger erhielten nur eine
Ausschüttung in Höhe von 4,5 Prozent. Nach dem Auslaufen der
Festcharterverträge mussten deutlich schlechtere
Anschlusscharterverträge abgeschlossen werden, die es der
Fondsgesellschaft ab Mitte des Jahres 2011 nicht mehr ermöglichten,
die Betriebskosten der Schiffe zu zahlen und die vierteljährliche
Annuität der Schiffshypothekendarlehensverträge zu bedienen. Darüber
hinaus verschlechterte sich das Wechselkursverhältnis zwischen USD
und JPY. Der JPY gewann im Zuge der Finanzkrise deutlich an Wert, so
dass die Darlehensbedingungen nicht mehr eingehalten werden konnten.
Im Jahr 2012 wurde deshalb ein Finanzierungskonzept notwendig, in dem
von den Anlegern die Einzahlung von Neukapital in Höhe von zwölf
Prozent der Nominalbeteiligungssumme gefordert wurde. Das
Finanzierungskonzept scheiterte, weil sich zu wenig Anleger
beteiligten. Den Anlegern wurde daraufhin mitgeteilt, dass sie sich
auf einen Totalverlust ihrer Einlage einstellen müssten, da die
Verkaufserlöse der Schiffe bei Weitem nicht ausreichen würden, um die
Schiffshypothekendarlehen zurückzuführen. Die Anleger müssen also
damit rechnen, ihre Einlage vollständig zu verlieren. Im Wege der
schriftlichen Abstimmung wurde am 18. März 2013 von den
Gesellschaftern der Beschluss gefasst, die 14 Containerschiffe zu
verkaufen. Derzeit sucht die Reederei Offen nach einem Käufer.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2013/2014, erneut als „häufig empfohlene
Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann,
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt
ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn
Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg,
Kiel und Stuttgart.

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