„Viele Anleger wissen nicht“, sagt Fachanwalt
Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp), „dass es sich
auch beim Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds um
Wertpapiergeschäfte handelt und diese unter die Verjährungsvorschrift
des Paragraphen 37 a Wertpapierhandelsgesetz alter Fassung fallen.“
Das bedeutet, dass alle Anleger, die ihre Anteile am Morgan Stanley
P2 Value im September 2007 erworben hatten, sofort handeln müssen,
sonst verjähren ihre Ansprüche.
Der Handel von Anteilen am P2 Value ist seit knapp zwei Jahren
ausgesetzt. Die Frist läuft am 30. Oktober.2010 aus. Es sei zu
befürchten, meint Hahn, dass der Handel auch nach diesem Datum nicht
wieder aufgenommen wird und der Fonds abgewickelt werden muss. Die
Anleger des „P2 Value“ haben mittlerweile drei Abwertungen ihrer
Anteile in Höhe von insgesamt etwa 35 % des Buchwertes hinnehmen
müssen. Am Zweitmarkt können sie ihre Anteile zurzeit noch zu 21,50
EUR pro Anteil verkaufen und realisieren damit einen Verlust von mehr
als 50 % ihrer Einlagesumme. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp)
vertritt zahlreiche Anleger dieses Fonds. Die Kanzlei sieht gute
Erfolgsaussichten für die Inanspruchnahme der anlageberatenden Bank
bei Falschberatung sowie wegen unrichtiger Prospektangaben der
Kapitalanlagegesellschaft, der Morgan Stanley Real Estate Investment
GmbH, nach Paragraph 127 Investmentgesetz.
Hrp hat bereits Anfang 2010 beim Landgericht Berlin eine
Pilotklage gegen die Commerzbank AG wegen des Vorwurfs der
Falschberatung bei der Vermittlung von Anteilen am „P2 Value“
eingereicht. Die mündliche Verhandlung findet heute statt. Daneben
sieht hrp aber auch Chancen für die Inanspruchnahme von Morgan
Stanley Real Estate als Prospektherausgeberin. In diesem Fall strebt
hrp für seine Mandanten eine außergerichtliche Regelung an. „Es ist
wichtig“, so Hahn weiter, „dass sich möglichst viele Anleger des P2
Value zusammenschließen.“ Allen Anlegern empfiehlt der Fachanwalt,
dass diese prüfen sollten, wann genau sie Ihre Anteile am P2 Value
gekauft haben. Ab diesem Datum beginne die Verjährung zu laufen. Denn
spätestens nach genau drei Jahren könnten Ansprüche nicht mehr
durchgesetzt werden, es sei denn, es sei von einer vorsätzlichen
Falschberatung auszugehen oder es habe durch eine spätere Nachfrage
des Kunden eine Nachberatung stattgefunden.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch
für Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig
empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und seit dem 01.07.2010 in Stuttgart
vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de