
Wie oft geht man als Prozessbeteiligter zu einer Verhandlung, in der sich herausstellt, dass jemand nur mangelhaft Deutsch spricht? Vorher ist es nicht aufgefallen, weil beim Anwaltstermin ein Verwandter dolmetschte und ggf. im korrekten Deutsch am Schriftverkehr teilnahm… Dann wird auf die Schnelle jemand zum Dolmetschen angerufen, meistens sind es die Übersetzungsbüros, die – selbstverständlich, wie denn sonst? – alle Sprachen von qualifizierten Muttersprachlern anbieten. Aber darf man denn das? Klares NEIN!
Nach Allgemeinen Verfügungen der Landesjustizministerien, gestützt auf die Vorschriften des AGGVG, führen die Oberlandesgerichte ein gemeinsames Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer. Das Verzeichnis wird im Justizportal des Bundes und der Länder veröffentlicht. Die Service-Einheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen bei der Auswahl von Dolmetschern und Übersetzern grundsätzlich auf dieses Verzeichnis Zugriff nehmen.
Denn der Sinn und Zweck der Regelungen, nach welchen ausschließlich die beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer geladen werden dürfen, ist ja die Sicherstellung einer fehlerfreien Übertragung des gesprochenen bzw. geschriebenen Wortes. Die Voraussetzungen für die Beeidigung und Ermächtigung sind z. B. “die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit” und “fachliche Eignung” aufgrund der Ausbildung, an deren Ende ein Diplom oder eine staatliche Prüfung steht. Allgemein beeidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer gelten somit als sprachliche Sachverständige, die ihre rechtssprachliche Kompetenz und ihre persönliche Integrität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit einbringen. Sie haben ihre Unbedenklichkeit durch Führungszeugnis und die Auszüge aus dem Schuldner- und dem Insolvenzverzeichnis und ihre Fähigkeiten und Sprachkenntnisse durch entsprechende Prüfungen nachgewiesen. Außerdem geht es um den Datenschutz und die Haftung – ermächtigte Übersetzer und beeidigte Dolmetscher haben einen Eid geleistet und haften ggf. persönlich. Die Büros übernehmen grundsätzlich keine Haftung.
Neulich durfte ich einer Verhandlung des örtlichen AG beiwohnen, in der eine junge Dame dolmetschte, die laut Informationen auf der Webseite des von der Geschäftsstelle beauftragten Übersetzungsbüros gerade ihre Berufsausbildung zur Bürokauffrau macht und weder beeidigt noch ermächtigt ist, jedoch nach eigenen Angaben bereits die Anklageschrift in dieser Sache übersetzt hatte, ohne dazu ermächtigt gewesen zu sein.
Die Dame machte klassische, indes teilweise schwerwiegende Anfänger-Fehler, die eindeutig darauf schließen lassen, dass Jura nicht unbedingt ihr Metier ist. So wurde der Rechtsanwalt zum Abwehrspieler (защитник anstatt адвокат), immerhin beides “Verteidiger”. Ein Realschulabschluss wurde zum Abitur erklärt, weil man ja danach studieren könne (закончил 10 классов и поступил в ВУЗ -> nach der 10. Klasse, also nach dem Realschulabschluss, zur Uni gegangen). Die Sozialstunden wurden zu den “sozialen Stunden (социальные часы)”, mithin (so die anschließende Erklärung) zu den Stunden, die man etwa in einem Schwimmbad zum ermäßigten Preis beanspruchen kann, “Happy Hour” für sozialschwache Bevölkerungsschichten, analog Sozialticket. Die Pointe folgte aber erst am Schluss der Sitzung, als der Richter befürchtete, einen unvollständigen Akt gehabt zu haben (gemeint war die Akte :-)). (War meine Akte etwa nicht vollständig? ->у меня что, был неполный акт?) Der Angeklagte tat mir leid, aber was hätte ich tun können? Ich war ja “nur” die Öffentlichkeit…
Bei der Polizei versucht man indes zu sparen, wenn es um die Dolmetscher und Übersetzer geht, denn es gebe ja auch im Hause so viele Polizisten mit Migrationshintergrund, die der Fremdsprachen mächtig sein wollen und somit als Dolmetscher und Übersetzer agieren… Wozu denn neue Kosten produzieren?
Neuerdings habe ich bei einem Polizeipräsidium gedolmetscht und rein zufällig einige auf Russisch “übersetzte” Formulare zu Gesicht bekommen, u. a. die der Beschuldigtenbelehrungen. Da wurde ich baff, als ich sah, dass es statt “rechtskräftig Verurteilte” – “rechtmäßig Verurteilte” (законно осужденные) hieß. Es mag ja tatsächlich unrechtmäßig Verurteilte geben, in der Übersetzung war der Sinn des Originals jedoch eindeutig verfehlt. Statt “sich an einen Verteidiger wenden” hieß es “sich an einen Abwehrspieler respektive einen Beschützer wenden” (обратиться к своему защитнику – scheint ein beliebter Fehler bei den russischen Kollegen zu sein, denn es sind ja beides Verteidiger ).
Statt “Sie als Betroffener” stand in der Belehrung eines Beschuldigten (!) “Sie als Täter (Вы как нарушитель)” – (die Unschuldsvermutung lässt grüßen), statt “Ihnen wird die Straftat vorgeworfen” – “Sie haben die Straftat begangen (Вы совершили преступление)”, statt “Gegen Sie werden Strafverfahren geführt” – “Sie werden Beteiligte eines Strafverfahrens sein, in dem es eine Anklage geben wird (Вы будете проходить по уголовному делу с обвинением)”, bloß in welcher Rolle man beteiligt sein wird, verschweigt die Übersetzung, usw., usf. … Und das waren nur die ganz groben Patzer, die indes etwa 10 % von der Gesamtzahl der Fehler ausmachten.
Tja, bei einem ermächtigten Übersetzer und beeidigten Dolmetscher wäre so etwas bestimmt nicht passiert, aber auch in der Justiz gilt wohl: Money makes the world go round…
Details:
http://www.fachdolmetscher-russisch.de/de/nachrichten/