Mittelstand

Eine allgemein akzeptierte oder gar gesetzlich vorgeschriebene Definition des Mittelstandes gibt es nicht. Aus quantitativer Sicht bezieht sich der Mittelstandsbegriff auf Unternehmen aller Branchen einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe, die eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Hilfsweise werden zur Größenbestimmung die Kriterien Jahresumsatz, Anzahl der Arbeitsplätze und/oder Bilanzsumme herangezogen.

Da es branchenspezifische Unterschiede in den oben genannten betriebswirtschaftlichen Kenngrößen gibt, ist eine standardisierte Festlegung von Größenkriterien schwierig. So werden die quantitativen Kriterien zumeist je nach Kontext definiert. Allgemeinhin ordnet das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Umsatz unter 1 Million Euro den kleinen Unternehmen zu, solche mit 10 bis 500 Mitarbeitern und maximal 50 Millionen Euro Umsatz den mittleren Unternehmen. Beide Größenklassen zusammen bilden gemäß dieser Definition den Mittelstand nach quantitativen Kriterien. Die KfW Bankengruppe definiert dagegen den Mittelstand über einen maximalen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro bzw. über eine maximale Jahresbilanzsumme von 43 Mio Euro. Unternehmen, deren Umsatz darüber liegt, können sich nicht für bestimmte staatliche Förderungen aus dem Hause der KfW Bankengruppe bewerben. Im internationalen Vergleich wird der Small Business oder das mittelgroße Unternehmen anhand einer Obergrenze definiert, die je nach Staat zwischen 100 und 500 Beschäftigten variiert.

Die qualitative Mittelstandsdefinition, sprich die Definition von Familienunternehmen, bestimmt sich durch die Einheit von Eigentum, Leitung, Haftung und Risiko. Es geht also um die Einheit von wirtschaftlicher Existenz und Führung sowie die verantwortliche Mitwirkung der Unternehmensführung an allen unternehmenspolitisch relevanten Entscheidungen (Konzernunabhängigkeit). Ausdruck dafür ist die Beteiligungshöhe bei verbundenen Unternehmen anhand der Minderheitsklausel für Beteiligungen im Rahmen der EU-Definition oder der Definition des IfM Bonn.

Quelle: Wikipedia