
Dresden, 09.01.2017. Nach gut zwei Jahren Beteiligungszeitraum kauft die H+E Produktentwicklung GmbH (H+E) die von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH (MBG) gehaltenen Anteile vollständig zurück. Im Dezember 2014 beteiligte sich die MBG in geringer sechsstelliger Höhe direkt an dem Industriedienstleister und schloss die Lücke des zur Finanzierung der Geschäftsanteile notwendigen Eigenkapitals. Damit sicherte die MBG die erfolgreiche Umsetzung der internen Nachfolgeregelung durch drei Mitarbeiter und die nachhaltige Unternehmensentwicklung der H+E Produktentwicklung GmbH im Freistaat Sachsen. Neben der Expertise und dem Know-how im Bereich Konstruktion, Entwicklung, Forschung und Fertigung komplexer Bauteile und Produkte wurden am Standort in Moritzburg rund 30 Arbeitsplätze erhalten.
„Kleine und mittlere Betriebe in Sachsen haben es nach wie vor schwer, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Umso mehr darf eine so Erfolg versprechende Nachfolgeregelung, wie sie die H+E vorbildlich geplant und schließlich umgesetzt hat, nicht an fehlendem Eigenkapital scheitern“, betont Markus H. Michalow, Geschäftsführer der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH.
„Die MBG begrüßt den Mut und die Risikobereitschaft der drei engagierten Mitarbeiter, die – nachdem sich zwei der drei Gründungsgesellschafter altersbedingt aus der H+E zurückgezogen und ihre Geschäftsanteile zum Erwerb angeboten hatten – in das Unternehmen investiert und es innovativ weiterentwickelt haben“, so Michalow weiter.
„Für uns als neue Gesellschafter war es nicht nur wichtig, mit der MBG einen verlässlichen und berechenbaren Partner im Gesellschafterkreis zu haben, sondern auch der Umstand, dass ein klarer und fairer Fahrplan für den Rückkauf der Geschäftsanteile vereinbart werden konnte“, resümiert die geschäftsführende Gesellschafterin Stephanie Frohberg. Mittelfristiges Ziel der neuen Gesellschafter war es, sobald die finanziellen Mittel bereit stehen, den von der MBG gehaltenen Geschäftsanteil zu erwerben. Folglich wurde zugunsten der operativ tätigen Gesellschafter eine entsprechende Kaufoption mit zeitlich gestaffelten Abschlägen auf den Wertzuwachs der Geschäftsanteile in den Beteiligungsverträgen aufgenommen.