Das Suchtpotenzial von Spielautomaten darf nicht
Teil des Geschäftskalküls sein. Auflagen wie Sperren für Süchtige
schieben dem einen Riegel vor. Aber der Staat muss auch hier
Unternehmertum Luft lassen. Auflagen dürfen nicht so aufwendig
sein, dass der Betrieb unrentabel wird. Das wäre ein
Spielhallen-Verbot durch die kalte Küche. Deshalb wird man nach
einiger Zeit prüfen müssen, wie die neuen Regeln wirken. Maß zu
halten ist auch im Interesse derer, die nicht suchtanfällig sind.
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Hartmut Augustin
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