Die Vorsitzende des Bundestags-Haushaltsauschusses,
Petra Merkel (SPD), sieht kein Mitspracherecht des Gremiums bei der
Gewährung des Ehrensolds für den zurück getretenen Bundespräsidenten
Christian Wulff. „Es ist gesetzlich geregelt, dass das
Bundespräsidialamt für die Erteilung eines Ehrensolds für den
Bundespräsidenten zuständig ist“, sagte sie der in Halle
erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe). „Das
Bundespräsidialamt hat entschieden, dass der Ehrensold für Christian
Wulff rechtmäßig ist. Das Entscheidungsrecht liegt demnach nicht beim
Bundestag, also auch nicht beim Haushaltsausschuss.“ Sie fügte mit
Blick auf Wulff allerdings hinzu: „Wenn das Gesetz so ist, dann steht
ihm der Ehrensold auch zu – solange er nicht gerichtlich belangt
wird. Dann muss neu geprüft werden.“ Die für den Etat des
Bundespräsidenten zuständigen Berichterstatter im Haushaltsausschuss
wollen sich nach Informationen des Blattes am Freitagvormittag mit
dem Thema befassen. Es sind der stellvertretende
Ausschuss-Vorsitzende Herbert Frankenhauser (CDU), Carsten Schneider
(SPD), Jürgen Koppelin (FDP) und Dietmar Bartsch (Linksfraktion). Der
Verwaltungsrechtsexperte Hans Herbert von Arnim kritisierte die
Entscheidung des Bundespräsidialamtes vom Mittwoch, Wulff den
Ehrensold zu gewähren, gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ als
„rechtlich höchst anfechtbar“. Freilich müsse das Präsidialamt „keine
gerichtliche Überprüfung fürchten. Denn gegen die Entscheidung kann
niemand klagen.“ Das sei „ein in seiner rechtlichen und politischen
Unverantwortlichkeit ziemlich einmaliger Fall“. Anders sei dies bei
den Sach- und Personalkosten für ein Büro mit Sekretariat,
persönlichem Referenten und einem Fahrer, auf die ein ehemaliges
Staatsoberhaupt normalerweise ebenfalls Anspruch habe, so von Arnim
weiter. Darüber entscheide nach Paragraph 14 Haushaltsgesetz der
Bundesfinanzminister mit Einwilligung des Haushaltsausschusses.
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