Halle. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und
Bundesrat hat am Dienstag eine Einigung zu den Reformen am
Arbeitsmarkt erzielt. Das berichtet die in Halle erscheinende
„Mitteldeutsche Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe). Er schlägt vor, das
Gesetz in drei Punkten zu verändern. So soll die Förderung der
Einstiegsqualifizierung auf Dauer erhalten bleiben und als
unbefristetes Regelinstrument im dritten Sozialgesetzbuch formuliert
werden. Die vom Bundestag ursprünglich beschlossene Kürzung der
Förderdauer für ältere Arbeitnehmer auf 12 Monate soll wieder
gestrichen werden. Dies gilt für Maßnahmen, die bis Ende des Jahres
2014 begonnen haben. Bildungsträger können zudem künftig damit
beauftragt werden, gezielt „arbeitsmarktfernere“ Personengruppen
weiterzubilden, die zum Beispiel Schwierigkeiten im Umgang mit dem
Bildungsgutschein haben. Der Kompromiss geht wesentlich auf die
Initiative von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff
(CDU) zurück. Er hatte zuvor geholfen, das von
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eingebrachte
Gesetz im Bundesrat zu stoppen. Der Kompromiss des
Vermittlungsausschusses soll noch in dieser Woche in Bundestag und
Bundesrat zur Abstimmung gestellt werden.
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