Zum 1. Januar 2018 tritt die überarbeitete
Leiternorm in Kraft. Sie macht neue Vorgaben, die die Standfestigkeit
von Leitern verbessern sollen. Mangelnde Standfestigkeit ist die
häufigste Unfallursache beim Einsatz von Leitern. Die neuen
Richtlinien betreffen vor allem Unternehmen, die Anlege- und
Mehrzweckleitern verwenden. Die Änderung der Leiternorm wurde durch
das Europäische Komitee für Normung (CEN) unter Mitwirkung der
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), der
Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) und der
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
entwickelt.
Wenn es in die Höhe geht, sind Leitern meist das Arbeitsmittel der
Wahl. Allerdings ist Leiter nicht gleich Leiter und viele
Beschäftigte sind im Umgang fahrlässig oder nicht richtig geschult
worden. Ursachen für Leiterunfälle gibt es viele: Entweder war die
Leiter für die Tätigkeit nicht geeignet oder der Untergrund nicht
standfest und die Leiter gab nach. Laut der Statistik zum
Arbeitsunfallgeschehen der DGUV gab es im Jahr 2016 insgesamt knapp
23.700 meldepflichtige Unfälle, die im Zusammenhang mit Leitern
stattfanden. Fast jeder 15. Unfall hatte schwere Verletzungen zur
Folge oder endete tödlich. Fast 90 Prozent aller Leiterunfälle, so
das Ergebnis der BG BAU, fallen auf die mangelhafte Standsicherheit
zurück. Die überarbeitete Norm soll dafür sorgen, dass diese
Gefahrenquelle bereits bei der Herstellung minimiert wird.
Die wichtigste Änderung der DIN EN 131 betrifft alle tragbaren
Anlegeleitern mit einer Leiterlänge von über drei Metern. Diese
müssen in Zukunft eine größere Standbreite aufweisen, entweder durch
eine Quertraverse oder durch eine sogenannte konische Bauweise. Von
der Norm betroffen sind auch Mehrzweckleitern mit einem aufgesetzten
Schiebeleiterteil. Ist dieses länger als drei Meter, darf es nur von
der Leiter trennbar sein, wenn es mit einer Traverse ausgestattet
ist, die die neuen Standbreiten-Anforderung erfüllt. „Allerdings
besteht in der Praxis die Gefahr, dass die Extra-Traverse als
zusätzliche Standfläche benutzt wird. Das wiederum kann Unfälle
begünstigen. Hierauf verweist die Norm mit einer
Nutzungseinschränkung hin“, erläutert Thomas Jacob von der
Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW). Doch nicht
nur die Standsicherheit wird durch die Norm überarbeitet. In Zukunft
werden die Leitern in zwei Nutzungsgruppen unterteilt: Leitern für
den gewerblichen und Leitern für den privaten Gebrauch. Entsprechende
Piktogramme sorgen für die sichtbare Klassifizierung.
Was bedeutet die neue Norm für die Betriebe? Ältere Leitermodelle,
die nicht der aktuellen Norm und somit dem Stand der Technik
entsprechen, können weiterverwendet werden, wenn deren Sicherheit für
den entsprechenden Arbeitsauftrag gewährleistet ist. „Nur weil
Produkte mit einem höheren Sicherheitsgrad zur Verfügung stehen,
bedeutet das nicht, dass die andere Produkte verboten sind. Wenn eine
Leiter zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens den gültigen
Rechtsvorschriften entspricht, darf sie auch nach einer
Aktualisierung der Rechtsvorschrift verwendet werden“, erklärt Jacob.
Alle Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen ihrer Arbeitsmittel
erstellen. „Sollte dabei herauskommen, dass die Standsicherheit der
Leitern nicht gewährleistet ist, empfiehlt die DGUV – je nach
Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung – die entsprechenden Leitern mit
einer Traverse nachzurüsten“, sagt Jacob. Für die Prüfung muss das
Unternehmen sogenannte befähigte Personen beauftragen, die durch
Ausbildung, Berufserfahrung und Schulung das Knowhow haben, um den
Zustand einer Leiter richtig beurteilen zu können.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
030-288763768
presse@dguv.de
www.dguv.de
Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell