Buchen, 06. Dezember 2011. In diesen Tagen grassiert bei vielen Geschäftsführern die Angst vor Pönalen und Konventionalstrafen. Der Grund: Ein enggesteckter Terminplan mit dem Pflichttermin der Inventur. Damit einhergehen in aller Regel ein deutlich erhöhter Personaleinsatz sowie Lagerschließzeiten. Das bedeutet jedoch beinahe zwangsläufig, dass man viele der ehrgeizigen Liefertermine kaum mehr halten kann. Um die oftmals daraus resultierenden Vertragsstrafen zu umgehen, macht man sich nun vieler Orten auf die Suche nach rechtlichen Tricks und konsultiert den Anwalt. „Vollkommen unnötig“, meint Thomas Oberländer, Geschäftsführer bei bk Beratung + Kommunikation dazu. Denn mit der Stichprobeninventurlösung GESTIN-77 könne man den Aufwand der Inventur dramatisch reduzieren und sich so die notwendigen Freiräume verschaffen. Und wer nur noch drei bis fünf Prozent des Lagerbestandes zählen müsse und so seine inventurbedingten Lagerschließzeiten um bis zu 70 Prozent reduzieren könne, brauche nicht zum Anwalt zu gehen, so bk-Chef Oberländer. Dieses Einsparpotenzial von bis zu 95 Prozent können sich die Unternehmen auch noch in diesem Jahr sichern.
Oftmals ist die Inventur der Auslöser für Lieferverzögerungen und Pönalen. Denn sie fällt häufig in eine besonders hektische Phase des Jahres. Zudem ist die Inventur meist mit Lagerschließzeiten sowie drastisch erhöhtem Personaleinsatz verbunden.
Das beeinträchtigt natürlich die verfügbaren Produktionskapazitäten. Somit muss man sich in vielen Betrieben davon verabschieden, den einen oder anderen Liefertermin fristgerecht erledigen zu können. Es drohen Vertragsstrafen sowie ein kaum zu beziffernder Imageverlust.
Die Inventur identifizieren dabei nur die wenigsten Verantwortlichen als dramatisches Beschleunigungspotenzial. „Zu Unrecht“, betont Thomas Oberländer, denn hier schlummern bei der Mehrzahl der Unternehmen erhebliche Ressourcen, die sich sehr leicht erschließen ließen.
„Man muss sich dazu weder auf die Suche nach qualifizierten Leiharbeitern begeben, die meist ohnehin nicht zu bekommen sind“, erläutert Oberländer. Noch müsse man seinen Mitarbeitern einen geradezu unmenschlichen Einsatz abverlangen. Auch den Gang zum Anwalt könne man sich seiner Ansicht nach sparen, wenn man Konventionalstrafen abwenden will.
Die Lösung bestehe für Oberländer darin, sich durch die Anwendung der Stichprobeninventur die nötigen Spielräume zu sichern. „Eine Firma, die vor dem Einsatz der Stichprobeninventur beispielsweise 13.000 Teile zu zählen hatte, kann diese Zahl mit GESTIN-77 problemlos auf etwa 250 Teile senken – und zwar vollkommen legal“, unterstreicht Oberländer.
Mit diesem vom Gesetzgeber ausdrücklich erlaubten Verfahren brauche man sich also nicht mit irgendwelchen Tricks zu befassen, sondern könne recht einfach in den Genuss der Vorzüge der Lösung kommen. Das Ganze funktioniere wie bei einer Wahlhochrechnung, erläutert Oberländer.
Abgesehen von der zu zählenden Artikelmenge sei der Ablauf der Stichprobeninventur mit GESTIN-77 jedoch identisch mit dem bisherigen Ablauf. Deswegen könne man GESTIN-77 auch binnen einer Woche im Unternehmen einführen und sich so die Vorzüge der Stichprobeninventur noch in diesem Jahr sichern. „Und so senkt man ganz nebenbei auch die Kosten für die Inventur um bis zu 95 Prozent“, bilanziert Thomas Oberländer.
Weitere Informationen zur Stichprobeninventur unter:
http://gestin-77.de/stichprobeninventur.html
Weitere Informationen unter:
http://www.pr-marcom.net