Mit angemessener Sprache Kinder gemeinsam besser vor sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung schützen

Die Orientierungshilfe für einen bewussten und
sensibilisierten Sprachgebrauch bei sexueller Ausbeutung und sexualisierter
Gewalt an Kindern in Deutschland wird heute veröffentlicht: der Terminologische
Leitfaden.

Im Alltag nutzen immer noch viele Behörden, Medienschaffende,
Wissenschaftler_innen regelmäßig Begriffe um sexuelle Ausbeutung oder
sexualisierte Gewalt zu beschreiben, die weder zutreffend sind noch eine
Sensibilität gegenüber den betroffenen Kindern aufweisen und teilweise sehr
bagatellisierend wirken. So lesen wir in Medien, in Gesetzen oder
wissenschaftlichen Abhandlungen von der Kinderprostituierten oder dem
Kindersextouristen. Es ist von Kinderpornographie oder Kinderschändern die Rede.
Doch diese Begriffe beschreiben keineswegs angemessen das, was Kindern
widerfahren ist. Kinderprostitution ist nicht angemessen, denn ein Kind hat die
Prostitution nicht als Arbeit gewählt, sondern ist Opfer einer Straftat
geworden, bei der es durch die Prostitution ausgebeutet wurde oder noch wird.
Der Begriff Kindersextourist impliziert bspw. es handele sich um eine legitime
Form des Tourismus. Dabei wird die touristische Infrastruktur für sexuelle
Gewalt gegen Kinder ausgenutzt. Angemessen wäre hier die Bezeichnung „reisender
Sexualstraftäter“. Auch den Begriff Kinderschänder gilt es zu vermeiden, denn
dem betroffenen Kind haftet keine Schande an.

Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung sollte heutzutage
auf einem reflektierten Sprachgebrauch basieren. Auch bedürfen neue
Entwicklungen infolge der zunehmenden Digitalisierung und des Internets wie das
„Online-Grooming“ und Live-Streaming von sexuellem Missbrauch einer
Weiterentwicklung der angemessenen Begrifflichkeiten.

Hierzu bietet der Terminologische Leitfaden vielfältige Hilfen an. Die Botschaft
lautet: „Wir müssen keine neue Sprache lernen, wir müssen nur bewusster mit ihr
umgehen!“ Daher enthält er Beispiele, Erklärungen und alternative
Formulierungen. Zu finden ist er unter www.terminologie.ecpat.de

Eine internationale interinstitutionelle Arbeitsgruppe im Umfeld des
UN-Kinderrechteausschuss, initiiert von ECPAT International (Ending the Sexual
Exploitation of Children), einigte sich auf angemessene Begriffe rund um die
Thematik der sexuellen Ausbeutung und der sexualisierten Gewalt an Kindern und
veröffentlichte bereits 2016 auf Englisch, Französisch und Spanisch den
Terminologischen Leitfaden unter dem Namen „Luxembourg Guidelines“, zu finden
unter www.luxembourgguidelines.org.

Die deutsche Version des Terminologischen Leitfadens wurde in einer hochrangigen
Arbeitsgruppe, die sich auf Anregung der Bund-Länder-NGO-Arbeitsgruppe zum
Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und Ausbeutung gebildet hatte,
abgestimmt und an den Sprachgebrauch im Deutschen angepasst. Das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begleitete und
ermöglichte durch eine finanzielle Förderung diesen Prozess in Deutschland.
Heute, am 2. Dezember 2019 wird nun die deutsche Version des Leitfadens, im
Rahmen der konstituierenden Sitzung des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an
Kindern und Jugendlichen, von ECPAT Deutschland e.V. und der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. veröffentlicht.

Dr. Susanna Greijer, die als Rechtsexpertin für ECPAT International in der
interinstitutionellen Arbeitsgruppe an den Luxembourg Guidelines mitgewirkt hat,
kennt genau den sehr herausfordernden Prozess, bei dem verschiedene Fachleute
und Interessengruppen gut zusammenarbeiten müssen, damit ein solches Instrument
erfolgreich an den nationalen Kontext angepasst werden kann. Sie könne, so Dr.
Greijer, daher Deutschland nur zu dem gelungenen Ergebnis gratulieren und hoffe,
„dass der deutsche Gesetzgeber und die politischen Entscheidungsträger, die
Medien, aber natürlich auch die Kinderrechts- und Kinderschutz-Fachleute im
ganzen Land den Leitfaden für diese komplexen und sensiblen Themen lesen und
nutzen werden.“

Unter www.terminologie.ecpat.de finden Sie weitere Materialien und praktische
Hilfen wie ein Erklärvideo für eine gemeinsame Sprache sowie eine Ampelliste für
einen leichten Begriffs-Check, gemeinsam herausgegeben von ECPAT Deutschland
e.V. und den Kinderschutz-Zentren e.V.

Pressekontakt:
ECPAT Deutschland e.V. – Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder
vor sexueller Ausbeutung, Mechtild Maurer, Alfred-Döblin-Platz 1,
79100 Freiburg, maurer@ecpat.de, T. 0761 887 926 30, www.ecpat.de

Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V., Keno
Burmester, Bonner Straße 145, 50968 Köln,
burmester@kinderschutz-zentren.org, T. 0221 56975 49,
www.kinderschutz-zentren.org

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/53628/4456531
OTS: ECPAT Deutschland e.V.

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