Nicht für jede Behandlung oder moderne Therapieform gibt es eine passende Gebührennummer in GOZ, GOÄ oder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hat ein Patient z. B. einen rein ästhetischen Behandlungswunsch, stehen Zahnarzt und Verwaltungsassistenz in der Pflicht, eine entsprechende Honorarvereinbarung mit dem Patienten zu treffen. Es gilt, die erforderlichen Paragraphen aus GOZ, GOÄ und SGB V zu berücksichtigen, um Vereinbarung und Rechnung vorschriftsgemäß zu schreiben. Nur so können Honorarverluste oder juristische Auseinandersetzungen vermieden werden. Der neue „Mini-Finder Paragraphen“ von Spitta gibt einen klaren Überblick über die Paragraphen der GOZ, die für Zahnärzte bedeutsamen Paragraphen der GOÄ und des SGB V. Die wichtigsten Informationen pro Paragraph sind farblich hervorgehoben und Beispiele erleichtern das Verständnis.
Neu: Mini-Finder Paragraphen
Paragraphen zur zahnärztlichen Abrechnung praxisnah erläutert
Broschur, 36 Seiten, DIN-A5, geheftet
Bestell-Nr. V007024717 00
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