
Nachdem im Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, wird er nun erstmals angepasst. So wird ab dem 1. Januar 2017 der gesetzliche Mindestlohn von zurzeit 8,50 Euro um 34 Cent auf dann 8,84 Euro angehoben.
Sollten Sie bereits 8,84 oder mehr verdienen, ändert sich natürlich nichts. Sollten Sie derzeit aber weniger als 8,84 verdienen, so muss dass Gehalt spätestens zum 1. Januar 2017 nach oben angepasst werden. Achten Sie aber bitte darauf das gleichzeitig die Arbeitszeit angepasst werden muss. Wenn Sie nämlich durch die Anhebung ab dem 01.01.2017 dauerhaft mehr als 450 Euro im Monat verdienen, ist durch überschreiten der Verdienstgrenze Ihr sozialversicherungsfreier Minijob in höchster Gefahr.
Denn bei einem Lohn von 8,50 EUR/Std können Sie im Monat 52,9 Stunden arbeiten. Mit der nun kommenden Mindestlohnerhöhung auf 8,84 EUR/Std, dürfen Sie nur noch 50,9 Stunden im Monat arbeiten um die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten.
Ob die Verdienstgrenze den Minijob von regelmäßig 450 Euro im Monat überschritten wird, hängt vom durchschnittlichen Jahresverdienst ab. Also 450 Euro * 12 Monate = 5400 Euro Jahresverdienst, welchen Sie geringfügig ohne Abgaben verdienen dürfen. Achtung! Dabei werden auch regelmäßig Einmalzahlungen berücksichtigt. Wenn Sie also 450 monatlich verdienen, hinzu aber noch Urlaubs oder Weihnachtsgeld beziehen, sind sie nicht mehr geringfügig beschäftigt. Mehr dazu und weiteren umfassenden Informationen rund um den Minijob in Deutschland, erhalten Sie auf 450-Euro-Jobs.de.
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