Lange wurde darum gerungen, nun tritt es am 1. Januar 2015 in Kraft – das Mindestlohngesetz. In Deutschland gibt es damit ab 2015 einen flächendeckenden und weitestgehend branchenunabhängigen Mindestlohn. Grund¬sätzlich haben dann alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf brutto 8,50 Euro je Arbeitsstunde. Viele Betriebe sind verunsichert und haben Fragen, beispielsweise welche Schritte unternommen werden müssen. Wie sieht es mit Aushilfen oder freien Mitarbeitern aus? Oder mit Bereitschaftsdiensten?
Arbeitgeber müssen das Thema Mindestlohn aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher sowie aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht im Auge behalten. „Im Zweifelsfall steht das gesamte Gehaltsgefüge auf dem Prüfstand und bei Pflichtverletzungen drohen hohe Bußgelder“, so Dr. Uwe Schlegel, Fachanwalt und Geschäftsführer innerhalb der ETL-Gruppe. Die Rechts- und Steuer-Experten aus dem Unternehmensbereich ETL Franchise informieren speziell Franchise-Geber rund um alle notwendigen Schritte sowie den sicheren Umgang mit dem Mindestlohngesetz.
Kostenfreie Veranstaltung: „Round Table der Franchise-Systeme“,
2. Dezember 2014, 10:30 bis 15:00 Uhr, DELTAX, Rösrather Straße 759, 51107 Köln,
Online-Anmeldung unter: www.etl-franchise.de/veranstaltungen