Mindestens 137 Todesopfer rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung

In der Bundesrepublik sind seit der
Wiedervereinigung mindestens 137 Menschen bei Angriffen von Neonazis
und anderen rechten Gewalttätern ums Leben gekommen. Das ergeben
gemeinsame Recherchen der ZEIT und ZEIT ONLINE, des Tagesspiegels
sowie des Online-Portals Tagesspiegel.de. Die Zahl der Todesopfer
rechter Gewalt ist demnach fast dreimal so hoch wie von
Bundesinnenministerium und Polizei bislang gemeldet. Die Regierung
spricht von lediglich 47 Toten. Für das Jahr 1994 und den Zeitraum
von 2003 bis 2007 wird in Antworten auf Bundestagsanfragen kein
einziges Todesopfer rechter Gewalt genannt. DIE ZEIT und Tagesspiegel
kommen hingegen allein für diese Jahre auf insgesamt 21 Tote.

In den Statistiken der Polizei, die an die Bundesregierung
weitergegeben und dann von ihr veröffentlicht werden, fehlen selbst
spektakuläre Fälle rechtsextremistischer Gewaltkriminalität. So
bleibt das Verbrechen des Neonazis Thomas A. ungenannt, der im
Oktober 2003 in Overath (bei Köln) einen Rechtsanwalt, dessen Frau
und die Tochter erschossen hatte. Das Landgericht Köln verurteilte A.
im Dezember 2004 zu lebenslanger Haft. Die Richter bescheinigten dem
Mörder, aufgrund seiner nationalsozialistischen Gesinnung habe er
sich angemaßt, „unter Berufung auf die Fortgeltung des Führerbefehls
und der Reichsgesetze ein historisches Zeichen setzen zu müssen“. Die
Kammer sprach von besonderer Schwere der Schuld und verfügte eine
Sicherungsverwahrung, da zu befürchten sei, dass A. nach der Haft den
bewaffneten Kampf wieder aufnehmen werde. Dennoch stufte die Polizei
diesen Fall nicht als rechts motiviertes Tötungsverbrechen ein.

Bei einem anderen Tötungsverbrechen gibt die Justiz inzwischen zu,
dass nach einem rechten Motiv nicht weiter gefragt wurde. Im April
2008 hatte in Memmingen (Bayern) ein Rechtsextremist seinen Nachbarn
erstochen, weil der sich über laut abgespielte rechte Musik beschwert
hatte. Das Landgericht Memmingen verurteilte den Täter im Dezember
2008 in einem Prozess, der nur einen Tag dauerte, wegen Totschlags zu
acht Jahren und drei Monaten Haft. Ein rechtes Tatmotiv wurde nicht
festgestellt. Der Vizepräsident des Gerichts gab jetzt zu, die
Strafkammer habe es bei der „äußeren Sachaufklärung“ belassen. Im
Rückblick sei ein rechtsextremer Hintergrund der Tat wahrscheinlich.

ZEIT und Tagesspiegel haben über mehrere Monate Urteile gesichtet,
Staatsanwaltschaften, Gerichte, Sicherheitsbehörden sowie
Opferberatungsstellen befragt und mit Hinterbliebenen getöteter
Menschen gesprochen. Dabei zeigte sich, dass in Teilen von Polizei
und Justiz offenbar das ausführliche Erfassungssystem zur politisch
motivierten Kriminalität (PMK), das die Innenminister im Jahr 2001
eingeführt hatten, kaum wahrgenommen wird. Im Bundesinnenministerium
hieß es jedoch in einer ersten Reaktion auf die Recherchen von ZEIT
und Tagesspiegel, das PMK-System sei deutschlandweit „angekommen“. Es
gebe allerdings in den Ländern bei der Erfassung rechter Kriminalität
eine „systemimmanente Bewertungsbreite“.

ZEIT ONLINE und Tagesspiegel.de haben zu den 137 Fällen weitere
Einzelheiten recherchiert und werden die Recherche-Ergebnisse in
interaktiven Infografiken präsentieren, die ab Donnerstag, den 16.
September, unter diesen Adressen erreichbar sind:
www.zeit.de/todesopfer-rechter-gewalt und
www.tagesspiegel.de/opferliste.

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