Mindestbetriebsgröße für Betriebsprämie und gekoppelte Direktzahlungen im Jahr 2010

Alle Landwirte, die in Thüringen eine Direktzahlung beantragen wollen, müssen ab diesem Jahr eine beihilfefähige Fläche von mindestens einem Hektar landwirtschaftlicher Fläche bewirtschaften und mit dem Sammelantrag zum 17.05. mindestens einen ganzen Zahlungsanspruch zur Aktivierung mit Fläche beantragen. Gleiches gilt auch für die gekoppelten Direktzahlungen wie z.B. Eiweißpflanzen.

Landwirte als Inhaber von nur einem Bruchteil eines normalen ganzen Zahlungsanspruches sollten deshalb Bruchteile zum Auffüllen auf einen ganzen Zahlungsanspruch mit dazugehöriger Fläche pachten bzw. durch Kauf dauerhaft erwerben. Die befristete bzw. dauerhafte Übertragung soll in der zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) spätestens bis zum letzten Tag der Einreichung des Sammelantrages vollzogen sein. Andernfalls können im Jahr 2010 die örtlich zuständigen Landwirtschaftsämter keine Betriebsprämie bzw. gekoppelte Zahlungen bewilligen und auszahlen.
Landwirte als Inhaber von besonderen Zahlungsansprüchen, die nicht mit Fläche, sondern durch das Halten von Rindern, Schafen oder Ziegen als landwirtschaftliche Tätigkeit aktiviert werden, sind von der Mindestbetriebsgröße nicht betroffen. Hier gilt weiterhin die 100-Euro-Grenze.

Anfragen beantworten die zuständigen Landwirtschaftsämter:
www.thueringen.de/de/thueringenagrar/lwa/

Andreas Maruschke
Pressesprecher
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz und Umwelt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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