Mietkaution ist ein ständiges Reizthema zwischen Mieter und Vermieter. Es geht um die Gewährung einer Mietsicherheit für den Vermieter. So ist die Mietkaution bereits beim Vertragsschluss ein wesentlicher Punkt, genau wie bei der Beendigung des Mietvertrags oder wenn die Eigentumswohnung vom Vermieter verkauft wird. Entscheidende Fragen sind speziell, wie hoch eine Mietkaution maximal sein darf und auf welche Art der Mieter sie leisten muss. Besonders ob er sie in Raten zahlen darf.
Die Höhe der Mietkaution ist frei verhandelbar. Sie darf aber nach § 551 BGB das Dreifache des auf einen Monat entfallenden Mietzinses nicht übersteigen. Wird im Mietvertrag vereinbart und dokumentiert, dass die Betriebskosten gesondert zu zahlen sind, so ist die Mietkaution der Betrag der dreifachen Nettokaltmiete (= Miete ohne Kosten für kalte und warme Betriebskosten).
Der Mieter kann verlangen, dass ein gemeinsames Konto eingerichtet wird, über das nur beide Vertragsparteien gemeinsam verfügen können. Der Vermieter hat dann keine Möglichkeit, ohne Wissen des Mieters über das Geld zu verfügen.
Die andere Möglichkeit ist das Anlegen der Mietkaution auf einem Sparbuch, welches an den Vermieter verpfändet wird. In der Verpfändungsvereinbarung sollte geregelt sein, dass das Finanzinstitut den Mieter benachrichtigt, wenn der Vermieter die Kaution abheben will. Die Mietkaution sollte immer „konkursfest“ angelegt werden.
Ab dem 01.09.2001 können die Vertragsparteien hinsichtlich der Mietkaution auch andere Anlageform vereinbaren können. Allerdings kommen nur solche Anlageformen in Betracht, die grundsätzlich auch Erträge abwerfen. Kommt es bei einer solchen Anlageformen (Aktien, Fonds) zu Verlusten, ist der Vermieter insoweit seine Sicherheit los und der Mieter sein Kapital.
Mit der cash.life Mietkaution haben Sie als Mieter mehr Kapital zur freien Verwendung, indem Sie Ihre liquiden Mittel freisetzen bzw. bei Neuabschluss auf den Einsatz von vornherein verzichten.
Für Sie als Vermieter ist die cash.life Mietkaution genauso sicher wie Bargeld, nur einfacher in der Handhabung.
Vorteile: Liquidität schaffen und Werte erhalten!
Verfügbarkeit der Mietkaution in nur 48 Stunden
Keine Doppelbelastung mit alter und neuer Kaution bei Umzug
Flexibel über die Kautionssumme verfügen
Keine vertragliche Mindestlaufzeit
Rückgabe Ihres Geldes innerhalb 14 Tagen nach Ausstellung der Urkunde, wenn Ihr Vermieter die Mietkaution nicht akzeptiert
Taggenaue Abrechnung bei Rückgabe der Bürgschaftsurkunde