Deutschland ist am 12. Oktober 2010 für zwei Jahre
zum nichtständigen Mitglied des UN-Sicherheitsrates gewählt worden.
Dazu erklärt die Direktorin des Deutschen Instituts für
Menschenrechte, Prof. Dr. Beate Rudolf:
„Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht die Wahl
Deutschlands in den UN-Sicherheitsrat als große Chance,
menschenrechtlichen Anliegen ein besseres Gehör im Sicherheitsrat zu
verschaffen. Die Bundesregierung sollte besonders darauf hinwirken,
dass Sicherheit nicht nur als militärische Sicherheit des Staates
verstanden wird, sondern als Sicherheit der Menschen in einem Staat,
deren Realisierung sich an Menschenrechten bemisst (Konzept der
„menschlichen Sicherheit“, human security). In der Debatte um die
Schutzverantwortlichkeit (responsibility to protect) sollte die
Bundesregierung sich dafür einsetzen, die Menschenrechte zum Maßstab
für das Handeln von Staaten und internationaler Gemeinschaft zu
machen: Die internationale Gemeinschaft steht in der Verantwortung,
die Staaten bei der Wahrnehmung ihrer Schutzfunktion gegenüber ihrer
eigenen Bevölkerung zu unterstützen. Dafür sollte der Sicherheitsrat
ein Frühwarnsystem einrichten und bei drohender Gefahr schwerster
Menschenrechtsverletzungen frühzeitig den Menschenrechtsschutz in dem
betreffenden Staat effektiv stärken.
Weiterhin sollte die Schaffung einer rechtsstaatlichen Kontrolle
der durch die UN selbst erstellten Terrorlisten in Angriff genommen
werden. Bisher gibt es für Betroffene auf UN-Ebene keinen Rechtsweg
gegen die Aufnahme in diese Listen. Zudem wäre es zu begrüßen, wenn
Deutschland im Zusammenhang mit seinem umfangreichen Engagement für
Friedensmissionen für die Einsetzung eines Beschwerdemechanismus
wirbt. Dieser würde es der lokalen Bevölkerung ermöglichen, sich über
Ãœbergriffe zu beschweren. Die Rolle von Frauen in Friedensprozessen
sollte gemäß der Resolution 1325 des Sicherheitsrates gestärkt
werden.“
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