Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt
die Wahl von Prof. Dr. Theresia Degener in den UN-Ausschuss für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Bochumer Professorin für
Recht und Disability Studies wurde am 1. September bei der Konferenz
der Vertragsstaaten zur UN-Behindertenrechtskonvention in New York
zum Mitglied des Ausschusses gewählt. „Wir freuen uns sehr, dass die
Wahl auf eine national wie international anerkannte Expertin und
Behindertenrechts-Aktivistin gefallen ist“, so Beate Rudolf,
Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Theresia
Degener ist Mitglied im Kuratorium des Deutschen Instituts für
Menschenrechte und hat an den Verhandlungen zur
UN-Behindertenrechtskonvention maßgeblich mitgewirkt. „Die
Bundesregierung hat mit ihrem Einsatz für die Wahl von Theresia
Degener ihr Engagement für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
weltweit unterstrichen“, so Valentin Aichele, Leiter der deutschen
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, die beim
Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt ist.
Aufgabe des Ausschusses ist es, die Umsetzung der UN-Konvention
auf internationaler Ebene zu fördern und zu überwachen. Deutschland
muss ihm im Frühjahr 2011 seinen ersten Bericht über die Umsetzung
vorlegen. Der Ausschuss ist auch befugt, Beschwerden gegen
Verletzungen der Konvention entgegen zu nehmen.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
ist seit März 2009 in Deutschland in Kraft. Sie soll gewährleisten,
dass Menschen mit Behinderungen in den vollen Genuss der
Menschenrechte kommen und steht für einen Wechsel in der Perspektive:
von einer Politik der Fürsorge hin zu einer Politik der Rechte.
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